Obergrenze der Anzahl von Trauzeugen?
Hallo,
gibt es eine Obergrenze bei der Anzahl der Trauzeugen auf dem Standesamt? Falls ja, wo kann man das nachlesen? Gibt es eine gesetzliche Regelung? Oder regelt das die jeweilige Verwaltung immer für sich? Bitte um Hilfe, da wir mehr als 2 Trauzeugen bei der standesamtlichen Trauung hätten... (Der Standesbeamte ist, was eine solche Grundlage angeht, unkooperativ)
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße Bobbessje
4 Antworten
>Gibt es eine gesetzliche Regelung?...< nein, jede Stadt, Landkreis, kann es selbst bestimmen, es liegt am Ermessen des Standesamtes, es geht auch ohne Trauzeugen, oder mehr, ich hatte 4, ohne Probleme, mein Nachbar hat gestern Geheiratet, die hatten keinen
stimmt >nach"bohren"< aber mit Nachdruck, aber den "Bohrer" erst nach der "Trauung" >abbrechen< viel Spaß
Es sind für die standesamtliche Trauung zwei Trauzeugen vorgesehen. Durch diese zwei Zeugen wird die Trauung rechtskräftig. Da nicht mehr Zeugen erforderlich sind, sind auch nur zwei Plätze für Unterschriften auf dem Dokument vorhanden.
Da dieses Dokument meines Wissens nach standardisiert ist, kann man da nicht beliebig viele mehr eintragen. Natürlich dürfen mehr Leute mitkommen. Aber unterschreiben können eben nur zwei.
Nach langer Suche und Fragerei sind wir auf folgende gesetzlichen Fakten gestoßen, auf welche sich die Standesämter berufen:
gesetzlich ist die Anzahl der Trauzeugen im BGB, §1312, geregelt: 1 bis max. 2 Trauzeugen bei Eheschließung!
Jeder weitere zugelassene Trauzeuge ist Kulanz des jeweiligen Standesamtes.
Beim Standesamt dürfen nur 2 Trauzeugen dabei sein.
Diese Antwort erhielten wir auch, jedoch konnte uns keiner die Bestimmung hierzu zeigen. :-(
Danke für den Hinweis, hier werden wir nochmals bei dem Standesamt ansetzen und nach"bohren"... ;-)