Maximale Anzahl an Pfandflaschen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deiner Geschichte nach entnehme ich, daß es sich um Mehrwegflaschen handelt.

In diesem Fall darf er das. Bei Einweg darf er das nicht, da die Einwegrücknahme im §9 der Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt ist und jeder der Einweg verkauft auch verpflichtet ist Verpackungen derselben Materialart zurückzunehmen. Da in der Verpackungsverordnung eine mögliche Höchstrückgabemenge nicht geregelt wird, gibt es demnach auch keine.

Bei Mehrweg darf er die Rücknahmekriterien selbst bestimmen, da es keine gesetzliche Mehrwegregelung gibt, das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Er ist somit im Recht, warscheinlich ohne es selbst sogar zu wissen, denn die Sache mit dem Mehrweg ist im Grunde noch viel komplizierter. Denn man muss zwischen Einheitflaschen und Individualflaschen unterschieden. Einheitsflaschen sind Flaschen die von verschiedenen Abfüllern genutzt werden. Individualflaschen sind Flaschen die eindeutig einem Abfüller zuzuordnen sind, z.B. durch einen geprägten Schriftzug (z.B. Coca-Cola, Radeberger etc.). Diese Flaschen sind Eigentum des jeweiligen Abfüllers, wonach du sogar verpflichtet bist diese Flaschen zurückzugeben. Und da diese Abfüller die Eigentümer sind trifft im Grunde auch nur auf die das Pfandrecht zu und nur die sind zur Rückzahlung des Pfandes verpflichtet.

Bei einheitsflaschen besteht aus rein juristischer sicht gar kein Pfand, da diese nicht eindeutig einem Eigentümer zuzuordnen sind. Deshalb sind die 8 Cent so gesehen der Kaufpreis für die Flasche und sie gehen in dein Eigentum über und niemand ist verpflichtet die dafür Pfand zurück zuzahlen.

Aber wie gesagt, das ist nur die streng juristische Seite und wird in der Realität eigentlich nicht vollzogen, zumindest ist mir noch kein Fall bekannt geworden.

Hallo!

@ Cokedose: sehr interessant. Die Erklärung mit dem Eigentumsübergang und dem (freiwilligen) Rückkauf der flaschen macht absolut Sinn. Ist allerdings sehr ärgerlich. In Zukunft werde ich Flaschen, die zu viel sind einfach aus Protest vor Ort an den nächst besten Kunden verschenken. Aus Prinzip. Hauptsache ich bin sie los und sie nehmen sie :).

Ärgerlich ist es dennoch, dass das keine Pflichtsache ist.

Danke für die Erklärung!

nein das gibt es nicht. Sie müssen alle annehmen die du bringst

Das stimmt ein Freund von mir bringt öfters mal an die 80 - 90 Flaschen auf einmal weg.

Selbst wenn es hier eine gesetzliche Regelung gibt - es gibt in jedem Supermarkt ein Hausrecht. Auch wenn er Dir (vielleicht) rechtlich gesehen alle Einzelflaschen abnehmen muß, er könnte Dir aufgrund seines Hausrechtes immer noch Hausverbot erteilen. Dann dürftest Du bei ihm keine einzige Flasche mehr abgeben!