Darf der Standesbeamte das Datum der Eheschließung verraten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Und öffentliches Aufgebot ist auch nicht mehr erforderlich.

Eure Trauung kann also geheim bleiben.

Jeder hat sogar die Möglichkeit Einspruch einzulegen.

Nalifant 
Fragesteller
 15.11.2019, 13:15

Einspruch wogegen?

Wippich  15.11.2019, 13:17
@Nalifant

Gegen die Hochzeit.Es kann einen rechtlichen Grund geben, der die Heirat verbietet. Deshalb gibt es ja das öffentliche Aufgebot.

FGO65  15.11.2019, 13:17
@Nalifant

Gegen die Eheschließung

Nalifant 
Fragesteller
 15.11.2019, 13:18
@Wippich

Waaaas? Da kann also Hinz und Kunz kommen und uns einfach so nen Strich durch die Rechnung machen???

FGO65  15.11.2019, 13:22
@Nalifant

Es muss ein berechtigter Grund vorliegen, z.B. wenn Du schon verheiratet bist

Amtsschimmel25  22.11.2019, 17:29
@Wippich

Falsch

Wippich  22.11.2019, 17:41
@Amtsschimmel25

Richtig, heute ist es falsch.

Mein Wissen stammt von 1980.

Das kannst du bei der Anmeldung beim Standesamt angeben, ob die Information herausgegeben werden darf oder nicht.

Für die Eheschließung ist vorher ein öffentliches Aufgebot erforderlich.

Da sieht jeder, wer wann heiratet.

Nalifant 
Fragesteller
 15.11.2019, 13:13

Wir haben kein Aufgebot gemacht, sondern waren nur persönlich dort um die Eheschließung anzumelden und zu zahlen. (Papiere abgeben etc.)

FGO65  15.11.2019, 13:16
@Nalifant

Das macht auch das Standesamt. Irgendwo dort hängt ein Schaukasten mit allen Aufgeboten, Ankündigungen, etc.

Nalifant 
Fragesteller
 15.11.2019, 13:17
@FGO65

Echt? Das ist öffentlich? Darüber wurde ich nie informiert!!

FGO65  15.11.2019, 13:18
@Nalifant

Informationen sind auch Holschulden und nicht nur Bringschulden.

Nalifant 
Fragesteller
 15.11.2019, 13:21
@FGO65

Habe jetzt dem Standesbeamten ne Email geschrieben, dass wir Diskretion und Verschwiegenheit wünschen. Muss er sich nun daran halten?

FGO65  15.11.2019, 13:23
@Nalifant

Aufgebot ist Pflicht. Google doch einfach mal danach

Nalifant 
Fragesteller
 15.11.2019, 13:28
@FGO65

Juraforum.de schreibt:

Seit der Reformierung des Ehegesetzes im Jahre 1998 wurde das Aufgebot durch die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Seitdem ist der jeweils Standesbeamte dazu verpflichtet, herauszufinden, ob Hindernisse für die Eheschließung bestehen. Zuständig ist das Standesamt, in welchem das Brautpaar seinen Wohnsitz hat.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur dann möglich, wenn alle Unterlegen vollständig vorhanden sind.

Ob die geplante Hochzeit veröffentlicht werden soll, entscheidet jedes Pärchen selbst.

In der Kirche hingegen wird auch heute noch das Aufgebot bekanntgegeben, um so den Mitmenschen Gelegenheit dazu zu geben, Einwände gegen die Hochzeit zu erheben.

Fazit: Beim Aufgebot Bestellen handelte es sich um die gesetzliche Verpflichtung, dass heiratswillige ihre Hochzeitsabsichten dem Standesamt bekanntgeben mussten. Sinn und Zweck dessen war es, dass durch die öffentliche Bekanntgabe andere Leute Einwände gegen diese geplante Eheschließung erheben konnten. Seit dem Jahre 1998 besteht diese Pflicht nicht mehr; möchte ein Pärchen heiraten, muss es eine öffentliche Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen Standsamt durchführen.

Chumacera  15.11.2019, 13:13

Und wo ist das einsehbar? Ich kann mich nicht erinnern, vor meiner Eheschließung irgendwo öffentlich ausgeschrieben worden zu sein. Ich glaube, man muss dem zustimmen, oder, ist nicht automatisch?

FGO65  15.11.2019, 13:17
@Chumacera

Ist automatisch und wird im Standesamt/Rathaus ausgehangen

Chumacera  15.11.2019, 18:26
@FGO65

Okay, danke. 👍

Nalifant 
Fragesteller
 16.11.2019, 06:41
@Chumacera

Das stimmt nicht