nur eingeschränkt Warmwasser in der Ferienwohnung! Welches Recht habe ich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das gleiche Recht wie bei Mietwohnungen gilt in dem Moment, wo der Vermieter ein Privatvermieter ist. Ist der Vermieter gewerblich, wird das deutsche Reiserecht angewandt, dann kann man Minderung beantragen. Am sichersten ist man immer dann, wenn man den Mangel gleich vor Ort reklamiert hat und vor Ort um Abhilfe gebeten hat, evtl. auch eine Ersatzwohnung. Bei Privatvermietern ist es so, dass Gäste wie Dauermieter eingestuft werden, da sind nachträgliche Mängelrügen fast aussichtslos.

Hallo Pfotenferien, erstmal danke für die schnelle Antwort. Der Vermieter ist eine Privatperson mit dem wir während des Urlaubs auch telefoniert haben. Außerdem haben wir bei der Verwalterin vor Ort reklamiert. Nachdem wir die Miete vor Ort bar einzahlen mussten, kürzten wir den Betrag um ca. 10%. War das ok?

@BCRC1234

Oh, das kann ich nicht beantworten, ob 10% korrekt sind. Versucht es einfach. Viel glück

selbst bei ferien wohnungen musst du nen mietvertrag haben. da sollte es drinne stehen.