Darf man eine Ferienwohnung frühzeitig verlassen und komplettes Geld zurück verlangen?

9 Antworten

Das sind keine Mängel die eine fristlose oder außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden. Außerdem hätten die Mieter - da ihr im Urlaub wart - selbst, auf Eure Kosten, eine Klobürste kaufen und die Kaffeemaschine entkalken können. Im übrigen greift hier, da hier die wohl private Vermieter seid, nicht das Reise-, sondern das Mietrecht.

Wenn ihr den Übernachtungspreis bereits erhalten habt, könnt ihr das einfach auf euch zukommen lassen. Das sind an den Haaren herbei gezogene Argumente, um den Urlaub billiger zu bekommen. Sollen sie euch doch verklagen.

grundsätzlich habt ihr einen Vertrag abgeschlossen, wie lang die die Wohnung nutzen dürfen und zu welchem Preis. Das ist an sich bindend. Änderungen sind mit euch abzusprechen, die können jedenfalls an sich nicht einfach abreisen und dann verlangen, daß sie auch weniger zahlen, nur weil es denen nicht gefällt.

Allerdings darf sich dann natürlich nicht rausstellen, daß die Nutzung der Wohnung unzumutbar ist. Wenn das der Fall sein sollte, müssen die es aber beweisen, also mit entsprechenden Fotos. Ich sag mal so. Was die Klobürste angeht, ich weiß ja, was man damit reinigt und wenn man sich da doof anstellt und die Borsten dann mit Fäkalien verklebt sind und man die dann so wieder zurück in die Halterung steckt usw. Das ist schon unappetitlich und mehr als nur unhygienisch. Ich weiß jetzt nicht, ob das der Fall ist. Aber das Geräte wie eine Kaffeemaschine mal verkalken, ist doch etwas ganz normales, was bei der Nutzung nun einmal passiert. So aufwendig wäre es nun nicht, da einfach mal Etwas Wasser und Essig durchlaufen zu lassen. Was "dreckig" angeht, kann man natürlich unterschiedlicher Auffassung sein. Der eine findet es schon sauber, selbst wenn Essensreste noch im Abflußsieb liegen. Der andere findet es sehr dreckig, nur weil ein paar Wasserflecken vorhanden sind.

Wenn ihr der Auffassung seid, daß die Wohnung im einwandfreiem Zustand war, dann solltet ihr auf eurer Forderung beharren, falls die nicht freiwillig zahlen, das Geld einklagen. Es liegt dann an denen, den Zustand der unzumutbarkeit zu beweisen. Nur wenn die wirklich Fotos vorlegen können, die konkret aufweisen, was nicht gepaßt hat, ist der vorzeitige einseitige Abbruch des laufenden Vertrages möglich. Bzw. ihr habt das Geld ja schon. Dann ist es noch einfacher. Einfach behalten. Wenn sie es wollen, müssen sie es einklagen und Beweise vorlegen.

Ich schätze, die hatten einen Ehekrach und sind deshalb am Dienstag schon abgefahren, nun suchen sie ein Haar in der Suppe, um das Geld von euch zurück zu bekommen .... Ich würde das nicht zurück geben.

Was wollen sie machen, euch verklagen? Das kann schon passieren. Das Risiko - des Nerven-Stresses für euch- müsst ihr einkalkulieren. Seid ihr aber sicher, dass in der Wohnung alles in Ordnung war und bereit, den Stress auszuhalten, dann zahlt nicht zurück.

Die Mieter können sicher früher die Wohnung verlassen, müssen jedoch trotzden zahlen. Muss ja auch bei einem gemietetem Zimmer im Hotel. Was die Mängel betrifft, so müssen schon gute Gründe vorliegen, was von den Mietern zu beweisen ist. Klingt mir eher nach einer Ausrede.