Besuch in Ferienwohnung

4 Antworten

Du kannst tagsüber soviel leute empfangen, wie Du möchtest. Bleiben diese aber über

Nacht, muss man es dem Vermieter melden. Das ist nämlich nicht erlaubt.

Gegen gemeinsam Fernsehen oder ähnliches, ist nichts einzuwenden.

Natürlich darfst Du Besuch empfangen. Du hast das Objekt gemietet und zahlst dafür.

Anders sähe es aus, wenn der Besuch in der FEWO übernachtet......

Solange niemand übernachtet, kann es auch nicht verboten sein.

das ist möglich und legal