Ferienwohnung, Rauchmelder Pflicht?

5 Antworten

Da wird es nicht mit Rauchmeldern getan sein. Besorg dir die Verordnungen über Ferienwohnungen und den dazugehörigen Brandschutz.

Eventuell muss er sogar noch einen extra Fluchtweg bauen.

Ich würde erstmal beim Bauamt von Kommune/Stadt anfragen wg. Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen, wegen des Bebauungsplanes und einer evtl. fälligen Nutzungsänderung. Dazu kommt ebenfalls eine Gewerbeanmeldung. Das wird mindestens viel Papierkram.

Der Raumelder dürfte wohl das kleinste Problem sein!Ferienwohnung anmelden: Das müssen Vermieter beachten:

Grundsätzlich ist eine Ferienwohnung beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Je nach Gemeinde kann auch das Ordnungsamt dafür zuständig sein. Beachten Sie, dass Ihre Anfrage abgelehnt werden kann, da in verschiedenen Orten in Deutschland das kurzfristige Vermieten einer Ferienwohnung untersagt ist.

https://www.lodgify.com/blog/de/ferienwohnung-anmelden/#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20ist%20eine%20Ferienwohnung%20beim,Vermieten%20einer%20Ferienwohnung%20untersagt%20ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rauchmelder sind in vermieteten Räumen generell Pflicht.

Kopfkissen und Zudecken müssen vorhanden sein. Es empfiehlt sich, waschbare zu nehmen.

In der Küche sollte eine Mindestaustattung an Geschirr, Besteck, Kochbesteck, Gläsern, Töpfen und Pfannen sein.

Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher kann man für zusätzliches Geld anbieten.

Rauchmelder sind Pflicht.

Ich zitiere das Internet:

Geregelt ist die Rauchmelderpflicht in Paragraf 15 Absatz 7 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO): „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.