Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Nürnberger war zu Anfang einer der Versicherer ,die das Thema B.U. oder S.B.U. mit guten Produkten und klar und pro Kunde aufgestellten Bedingungswerken interessant machte..1998 waren sie die einzigsten die eine selbständige B.U. mit allen Faschetten auf dem Versicherungsmarkt gebracht haben..bis dato ist viel passiert ..der Fluch ein "Alleinversicherer"zu sein, zumindest für einen gewissen Zeitraum , in bestimmten Bereichen ,fordert auch viele Schadensfälle heraus..so bekam die Nürnberegr das erste Mal Schieflage in Sachen B.U. in 2006 und schloß alte Tarife..die Ablehnungen & Prozessquote stiegt kontinuirlich..heute ist die SBU der Nürnberger einer "unter vielen" ..das hilft Ihnen nicht weiter, ist aber vielleicht ein Erklärung der Verzögerung und dem Vorfall der Kündigung nach § 16 VVG ..leider steht einem Versicherer die Möglichkeit zu ein Jahr und drei Monate (analog der gesetzlichen DR ) zu prüfen und Gutachten um Gutachten erstellen zu lassen..zwar verzichtet die Nürnberger in bestimmten Tarifen der (S.) B.U. darauf und erlegt sich selber eine verkürzte Prognosefrist von sechs Monaten auf..also nochmal aufmerksam die Bedingungen zu Ihrem Vertrag studieren ! Veilleicht ergeben sich neue Ansatzmöglichkeiten !

 

Meine Erfahrung hat mir gezeigt ,das es nur Sinn macht für berechtigte B.U. Leistungen zu klagen zwei Dinge zu tun : Einen sehr sehr guten Fachanwalt für Versicherungrecht einzuschalten und den Druck immer wieder zurück zu geben ! Dem Ombudsmann für LV ebenso davon in Kenntnis zu setzen und einzuschalten !..und : viel Durchhaltevermögen HG DerMakler

Vielen Dank für die Auszeichnung ! HG DerMakler

Ich bin ähnlich verzweifelt die haben Anwälte die alles verschleppen mein Gerichtstermin wurde vom gegenanwalt 5 mal verschoben

Hallo Vake92, leider habe ich am meisten Ärger mit der Nürnberger, wobei sie eben auch eine ewig lange Hinhaltetaktik verfolgen, oder aber kurz nach Antragstellung der BU-Rente versuchen, dem Mandanten wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung den Vertrag zu kündigen. Die Nürnberger ist derzeit eine absolut nicht empfehlenswerte Gesellschaft. Hier ist ein Link einer Rechtsanwältin, die sich gerade auf BU-Versicherungen spezialisiert hat, und die auch entsprechende Erfahrungen hat, weil sie über Jahre hinweg in einer Versicherung gearbeitet hat. Damit kennt sie natürlich auch die interne Denkstrukturen von Versicherungsgesellschaften, was ein unbeschreiblicher Vorteil ist. In  Fällen, insbesondere was die Nürnberger betrifft, bekommt sie auch von mir den Auftrag zur gerichtlichen Weiterführung. www.ra-hueller.de

Danke für die Antwort, werde mich mal mit der Anwältin beraten.

 

Hallo,ich habe all das auch erlebt.Von Vortäuschung falscher Tatsachen, über Anfechtung der Krankheit,ärtzliche Attests wurden ignoriert u.s.w..... Ich mußte mein Recht einklagen.Dabei wird von Seiten der Nürnberger auf Zermürbung gesetzt...ohne meine Spitzenanwältin hätte ich das niemals durchgestanden! Insgesammt habe ich 8 lange Jahre durchgehalten.Habe auch die erste Instanz komplett gewonnen,natürlich ging die Nürnberger in Berufung (wieder mit allen Mitteln). Der Güteverhandlung und den leider einschüchternen Richtern konnte ich nicht mehr standhalten!!!So habe ich aufgegeben und wurde einfach nur verkauft ! Ich muss hier aber nochmals sagen, das ohne meine Anwältin,die wirklich eine Kämpferin ist und einige Prozeße gegen die NB führt, ich nicht mit einer dreistelligen Summe nach Hause gegangen wäre. Das ist sicher toll,aber verloren habe ich doch irgendwie.Sicher mußte die Versicherung zahlen,aber nicht das was mir eigentlich laut Vertrag zusteht.... Also mein Fazit,wenn gegen die NB,dann nur mit einer Fachanwältin!!!

Hallo "Leidensgenoss(e)in",

nur nicht aufgeben! Meine Erfahrung ist, dass man ohne Hilfe eines (guten) Anwalts nur Zeit, Geld und die Nerven verliert.

Meine BU-Rente habe ich 2003 beantragt, Mitte 2004 mit Hilfe eines Anwaltes dann auch anerkannt bekommen (große rückwirkende Nachzahlung).

Dann jedes Jahr Fragebögen, Einkommensnachweise, etc. - seit 2009 zahlen sie nicht mehr, da ich schon lange nicht mehr beim Arzt war, weshalb ja meine Gesundheit wieder hergestellt sei - seit 09-2009 zahle ich wieder Beiträge, der Vertrag läuft ja noch.

Seit über einem Jahr habe ich versucht mit einem Rechtsanwalt die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, jedoch nur Hinhaltungen und Tricksereien, dann Klageeinreichung, erster Gütetermin bei Gericht, jetzt neues ärztliches Gutachten, usw. - mal sehen, was dabei rauskommt.

Da ich selbst ja am besten weiß, dass sich meine Gesundheit nicht gebessert hat, ziehe ich das durch und hoffe, zu meinem Recht, bzw. Geld zu kommen.

Das böse Spiel des Versicherers dabei ist m.E., dass man ja auf Grund der Einschränkungen sowieso Einkommensnachteile hat - fällt nun die BU-Rente weg und zusätzlich müssen die Beiträge wieder bezahlt werden, ist das doppelt hart.

Die rechtliche Auseinandersetzung kostet relativ viel Geld, welches ich im besten Fall vorstrecken muss, evtl. auch verliere - woher nehmen?

Somit fallen viele Betroffene bei diesem "bösen Spiel" aus dem Rennen.

Als Streitwert werden mindestens 3,5 Jahresrenten angesetzt, dementsprechend stellt der Anwalt eine hohe Rechnung, die Gerichtskosten sind auch entsprechend hoch, etc.

Habe in den letzten 2 Jahren ca. 15.000 EUR für Anwalt, Gericht, Gutachter, Reisekosten, etc. ausgegeben - mein Tipp: Einen in Versicherungsrecht erfahrenen Anwalt nehmen, mögliche Kosten und Erfolgsaussichten besprechen, Finanzierung dieser Kosten planen, evtl. auch mit der Bank besprechen - und dann kämpfen! 

Verzweifeln hilft hier nicht weiter, nur strategische Abwägung,Planung und eigene Aktivität - ich wünsche Ihnen viel Rückhalt und Hilfe in Ihrem Umfeld,

Viel Erfolg!

Da hilft tatsächlich nur noch ein Ombudsmann oder der Anwalt. Wer keine Rechtsschutz hat, schaut dabei in die Röhre. Die Nürnberger hat zwar recht gute und klare Bedingungen (daher wundert mich auch das jahrlange Verweigern der Prozesszahlen), die bekannt gewordenen Prozesse sprechen allerdings nicht gerade für den Anbieter. Leider ist so ein Fall sehr komplex und man müsste wissen, welche Diagnose wann vorlag, was wann beantragt und eingereicht wurde und wie die Begründung für die Ablehnung heißt. Denn eine Zahlung von voller EMR des Staates setzt eine Arbeitsmarkfähigkeit unter 3h täglich voraus, was normalerweise jeden BU-Bedingungen von >50% BU entspricht. Wie mache hier jedoch prinzipiell auf BUs zu schießen, ist nicht zielführend. Es gibt Premium-Anbieter, die haben eine Anerkennungsquote um 93%.