Was bekommt man bei Berufsunfähigkeit?

16 Antworten

Hallo,

zunächst einmal musst du differenzieren, warum du nicht mehr arbeiten kannst.

1) Eine Möglichkeit wäre die schwerwiegenste gesundheitliche Einschränkung, nämlich dein Ableben. Mit dem Tod erlischt dein Arbeitsvertrag und deine Krankenversicherungspflicht. Manche Arbeitgeber zahlen dein Einkommen bis zu 3 Monate weiter, in dem Falle an die Erben. Krankenversicherungspflicht und Leistung erlischt. Gegebenenfalls zahlt eine Risikolebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung mit Risikoanteil oder andere Versicherungen mit "Sterbegeld".

Da die gesundheitliche Einschränkung hoffentlich nicht so gravierend sein wird, kommt es auf die Dauer und den Grund deiner Arbeitsunfähigkeit an. Die drei wichtigsten Gründe sind:

1) Unfall wärend deiner Arbeitszeit, oder auf dem direkten Weg dahin oder Berufskrankheit - jeweils in betrieblichen Zusammenhang.

2) Privater Unfall.

3) Krankheit und Kräfteverfall.

In allen drei Fällen bekommst du zunächst einmal die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, solltest du einen haben. Dies sind mindestens 6 Wochen. Einzelne Arbeitgeber zahlen auch länger. Im allgemeinen sind es allerdings diese 6 Wochen.

Solltest du nach 6 Wochen noch nicht wieder arbeitsfähig sein, so bekommst du zunächst ein Krankengeld von deiner Krankenversicherung. Als Angestellter/Arbeiter beträgt das etwa 90% vom letzten Nettogehalt. Dieses Krankengeld wird längstens 18 Monate gezahlt, jedoch nur bis zur Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. (Ein Pianist, dem durch Unfall beide Daumen abhandenkommen sind, ist z.B. nicht erst 18 Monate krank bevor Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.)

Sollte die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft sein, kommt es darauf an, wie es zu den gesundheitlichen Einschränkungen kam.

Sollte der Grund deiner Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall oder anerkannte Berufskrankheit gewesen sein und eine Invalidität festgestellt werden, so bekommst du eine Invaliditätsrente von der Gesetzlichen Unfall Versicherung / Berufsgenossenschaft (die Beiträge zahlt dein Arbeitgeber). Darüber hinaus wird die Deutsche Rentenversicherung für dich zuständig.

Sollte es sich um einen Privaten Unfall gehandelt haben und eine Invalidität festgestellt werden, so beziehst du Leistungen aus deiner privaten Unfallversicherung (solltest du eine haben) in Form von Rente und/oder Einmalleistung. Darüber hinaus wird die Deutsche Rentenversicherung für dich zuständig.

Sollte es sich um Kräfteverfall oder Krankheit gehandelt haben, so wird die Deutsche Rentenversicherung für dich zuständig.

Die Rentenversicherung wird dann prüfen ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Dabei ist irrelevant ob du deiner augenblicklichen Tätigkeit noch nachgehen kannst.

Kannst du pro Tag bis zu 6 Stunden unter den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes einer Tätigkeit nachgehen (z.B. den roten Knopf drücken, damit die Schranke zum Parkplatz hochfährt), dann bist du nicht erwerbsgemindert. Dabei spielt es keine Rolle, ob du diese Tätigkeit ausüben willst oder den Job auch bekommst oder was du vormals gearbeitet hast. Dein nächster Ansprechpartner ist die Bundesagentur für Arbeit, nach höchstens 2 Jahren dann die ARGE.

Kannst du einer Tätigkeit weniger als 6, aber mehr als 3 Stunden pro Tag nachgehen, dann bist du teilweise erwerbsgemindert. In dem Falle bekommst du 18% deines Altersrentenanspruches (bei theoretischer, normaler Fortführung der Beitragseinzahlung bis zum theoretischen Altersrentenbegeinn) als Erwerbsminderungsrente.

Solltest du weniger als 3 Stunden pro Tag einer Tätigkeit nachgehen können, bist du voll erwerbsgemindert und bekommst 36% deines Altersrentenanspruches (bei theoretischer, normaler Fortführung der Beitragseinzahlung bis zum theoretischen Altersrentenbegeinn) als Erwerbsminderungsrente.

Sollte teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben reichen (was sie doch eher selten tut) ist dein nächster Ansprechpartner das Sozialamt.

Für alle genannten Fälle kann man zusätzlich mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Diese zahlt eine vorher vereinbarte Rente im Falle das du deinen versicherten, bzw. augenblicklichen Job nicht mehr ausüben kannst. Dabei ist im Bedingungswerk der jeweiligen Versicherung geregelt, welche Mitwirkungspflichten du bei der Widerherstellung deiner Arbeitsfähigkeit hast, welche andere Arbeit zumutbar wäre und ob du überhaupt eine andere Tätigkeit annehmen müsstest, wie lange die Rente gezahlt wird, etc., etc, etc. An der Stelle trennt sich bei den BU Versicherern die Spreu vom Weizen.

Andere Renten, zum Beispiel Invalidenrenten werden ggf. angerechnet - bereichern darf man sich an der eigenen Berufunfähigkeit und/oder Erwerbsminderung nämlich nicht.

Sollte es jemand bis hier geschafft haben und noch Fragen offen geblieben sein bitte ich um PN und stelle mich für Rückfragen telefonisch / persönlich zur Verfügung.

liebe Grüße Daniel

Ps: Es gibt Einzelfälle, Besonderheiten und Ausnahmen. Dafür reicht der Platz nicht.

Da muss zunächst zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit unterschieden werden und dann kommt es auf Deinen Versicherungsstatus an und was die Ursache dazu ist bzw. war. Ich würde mich diesbezüglich mit der KK in Verbindung setzen.

bitte hier nachsehen:http://de.wikipedia.org/wiki/EntgeltfortzahlungimKrankheitsfall

ansonsten Lohnfortzahlung,Krankengeld danach Frührente , Arbeitslosengeld 1 oder Harz 4

Ich will so eine Versicherung abschließen, das wurde mir empfohlen. Nun will ich mich natürlich ersteinmal informieren, bevor ich so einen langfristigen Vertrag abschließe.

Hallo, dies ist eine sehr weise Entscheidung, denn diese Frage von Dir ist von existenzieller Bedeutung für Dein weiteres Leben.

Schau Dir bitte auch diesen Link an:

http://www.bundderversicherten.de/berufsunfhigkeit

(klipp-und-klar.de/versicherungen/berufsunfaehigkeitsvers/index.jsp)

Dieses Thema ist so wichtig, dass Du es nicht in unerfahrene Hände legen solltest. Achte vor allem darauf, dass Du vor Antragsunterschrift alle rechtlich notwendigen Informationen erhalten hast. Dazu gehört unbedingt auch ein ausführliches Beratungsprotokoll seitens des Vermittlers. Neben einer Abfrage Deiner Ziele und Wünsche ist dieses Beratungsprotokoll eine gesetzlich vorgeschriebene PFLICHT. Bitte niemals eine Verzichtserklärung unterschreiben, damit gibst Du Dein Recht auf mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler aus der Hand. Viel Erfolg beim Lesen.

Gibts die Klipp und Klar Sachen eigentlich mittlerweile mit den Zahlen, Daten und Fakten von 2012. Habe letztes Jahr einige Dutzend bestellt und da waren teilweise ein wenig überholte Werte und nicht mehr gültige Gesetze drin. Fand ich schade, weil die Broschüren ansonsten echt genial sind.

@kevin1905

Nein, leider noch nicht, Habe ich beim GDV schon angeregt, diese Broschüren mal dringend zu überarbeiten. Eine Antwort habe ich bislang aber nicht bekommen. Ich werde Deine Anregung mal wieder aufgreifen und die Herren um eine Stellungnahme bitten. Ich finde sie auch gut, weil sie wirklich neutral von den Gesellschaften gehalten sind.

ja und dann kündigt dir dein Betrieb mit der Kündigung gehst du zum Arbeitsamt und dort bekommst du eine Umschulung! Berufsunfähigkeit bedeutet ja nicht Erwerbsunfähig!