Nimmt mir. Die Polizei das Messer weg bei einer Taschen Durchsuchung?

Hallo  - (Recht, Gesetz, Messer)

9 Antworten

Ja.

Es handelt sich um ein einhändig feststellbares Messer, das dem Führungsverbot gemaß WaffG §42a unterliegt.


Waffengesetz (WaffG)

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

[...]
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) [...]

zu führen.


Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit, es wird nicht nur das Messer eingezogen, sondern auch ein Ordnungsgeld bis zu 10.000€ fällig. 

Das ist ein Einhandmesser. Führen grundsätzlich verboten. Messer wäre für immer weg + Bußgeld bis zu 10 000 Euro. In der Praxis bewegen sich die Bußgelder i.d.R. zwischen 80 und 300 Euro.

Hallo,

wenn das ein normales Taschenmesser ist, du alt genug bist und es nicht sichtbar herum trägst (weil sich sonst andere Bedroht fühlen könnten) und nichts getan hast sollte da nichts passieren.

Wenn du natürlich betrunken bist, aggressiv oder teil in einer Straftat kommt das weg weil das den Polizisten gefährlich sein wird, aber du solltest es später wiederbekommen, je nach Fall sogar nach der Durchsuchung.

Gruß Bl 

Kommt drauf an, wo du damit hin willst... Bei Disco, Flughafen und Co. ganz sicher...

Warum sollte die Polizei deine Taschen durchsuchen ?

Wenn die Durchsuchung aufgrund einer Straftat erfolgt welche vielleicht Du mit dem Messer begangen hast, wird dies als Beweisstück wohl eingezogen.