Darf ich dieses Messer mit mir mitführen?

Klinge ist knapp 10cm lang - (Recht, Polizei, Messer)

12 Antworten

Darst du nicht führen.

Wird also abgenommen und gibt eine Strafe

Ein Messer, das du tragen darfst wäre eins, das beim aufmachen mit einer Hand nicht veriegelt, beispielsweise ein Sanrenmu 9054

Da es ein Einhandmesser ist und anscheinend mit Hilfe des Liner-Lock Mechanismus verriegelt, darfst du es nicht führen. Du darfst nur folgende Messerarten führen:

Feststehende Messer bis 12cm Klingenlänge

Einhandmesser, deren Klinge nicht verriegelt (Klingenlänge irrelevant)

Zweihandmesser (Klingenlänge irrelevant)

Keines der Messer darf als Waffe eingestuft sein.

Die Klinge ist 10 cm lang und lässt sich zuklappen

Das Messer darf nur in einem Behälter mitgeführt werden

@Gamerman23

Die Klingenlänge ist bei Klappmessern irrelevant.

In einem Behälter reicht nicht. Das Behältnis muss verschlossen sein zB. mit einem Schloss.

@187242

Dann googel bitte den Schwachsinn ;)

@Gamerman23

Falsch- muss heissen, "verschlossenes Behältnis"

@187242

Bist du auch in der Lage, das zu erklären?

RicSneaker hat viel Erfahrung mit Messern 187242

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html
Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und
du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig wenn du ihn nicht von Notwehr überzeugen kannst.

Das Messer im Bild ist ein einhändig feststellbares Messer, also Führen verboten.

Ich weiss nicht ob du ein solches Messer legal führen darfst oder nicht, unabhängig davon antworte ich trotzdem weil ich dir sehr stark davon abrate. Im Fall dass du angegriffen wirst und du ziehst ein solches Messer, setzt du dich einer grossen Gefahr aus. Denn erstens muss der Umgang mit einem solchen Messer geschuhlt sein. Ansonsten setzt du dich selber einer enormen Gefahr aus. Messer werden oftmals unterschätzt. Ein Stich mit einem Messer kann sehr schnell tötlich enden für die Person die gestochen wird. Und wenn du bei Nacht "aus Versehen" einen Menschen mit so einem Messer tötest, dann ist es dein kleinstes Problem ob du das Messer legal führen darfst oder nicht. Zu Selbstverteidigungszwecken gibt es weitaus bessere "Waffen", wie Pfefferspray, Kubotan oder Selbstverteidigungsregenschirme. 

Ich füge noch hinzu Tactical Pens sind auch eine gute Möglichkeit zu verteidigen. Ausserdem ist es an sich sinnvoll immer einen Strift dabei zu haben.

Messerbeherrschung muss man ständig üben, wenn man ein Messer überhaupt im Kampf einsetzen will. Trainiert man es nicht regelmäßig zwei-drei mal pro Woche, ist die Gefahr bei weitem höher, dass du dich selbst verletzt, und noch höher, dass du deine eigenen Utensilien (Rucksack, Kleidung) damit zufällig zerschneidest oder dass dein Messer verloren geht oder abhanden kommt.

Kurzum, es schadet mehr als es sich lohnt, und zwar unabhängig von der Messerart und der gesetzlichen Handhabung.