Wie ist die Gesetzeslage mit Butterfly Messern?

4 Antworten

da könnten dir locker so 30 Tagessätze aufgebrummt werden - das wäre in etwa nen Monatslohn

wegen so nem blöden tchechischen Aluminium Butterfly? - Tagessätze sind Sozialstunden oder was?

@wenwen99

" Tagessatz " bedeutet, so viel wie du an einem Tag an Einkommen hast.

30 Tagessätze = ca. ein Monatslohn

@wenwen99

Messer ist Messer. Und verdammt nochmal steh dazu, dass das Blödsinn war und rede Deinen Mist nicht klein.

@willom

ob tschechisch und aus Alu spielt keine Rolle, nach dem WaffG sind die Dinger in Dland schlicht VERBOTEN - darfst nicht mitführen

@nurlinkehaende

Messer ist Messer.

Eben nicht. Der Fragesteller hatte ausgerechnet eines jener Messer dabei, die in Deutschland als verbotene Waffe gelten. Das ist eine Straftat.

Erstens mal nachdenken, was man so macht.

Ist es wirklich nötig, sich so ein Zeug reinzupfeifen oder machst Du es, weil es andere machen?

Muss man ein Messer mit sich herumtragen? Wofür soll das denn sein außer um Stress zu machen und um Krankenhäuser und Totengräber zu beschäftigen?

Es wird jeweils ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einer gegen das BTM Gesetz.

Mal etwas differenzieren - ein "Messer" darf er selbstverständlich herumtragen, so wie jeder andere auch! Der Begriff "EDC" sagt dir nichts, oder?

Das klingt nach Gutmensch, oder man kennt sich nicht aus oder kann sich nichts vorstellen..

Das Problem bei ihm ist, dass er ein verbotenes hatte, weil ihm die "normalen" wohl nicht gut genug waren..


@Lestigter

Der Gutmensch durfte in seinem Zivildienst mehrfach die Erfolge dieser Messerjockel bewundern und anschliessend ins Krankenhaus verfrachten. Ein verlorenes Auge war auch dabei.

Soviel für den Herrn Diffenenzierer zum Thema Messer herumtragen.

Besitz eines Butterflymessers ist eine Straftat.
Im Gegensatz zu einer OWI (wo meist feste Beträge vorgesehen sind) werden bei einer Straftat Begleitumstände mit berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit BTM kannst du nicht mit Milde rechnen.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html

>>>(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.

entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5 bis 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.<<<

Wenn die Klinge größer als 41 mm x 10 mm war, dann ist der Besitz als solches schon eine Straftat. Im normalen Strafrecht Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft.

Wie das im Judenstrafrecht gehandhabt wird kommt auch auf die weiteren Umstände an.

Auf jeden Fall bist du dann vorbestraft. Guter Start ins Leben, vor allem wenn Arbeitgeber ein Führungszeugnis sehen wollen.