Was für folgen hat es wenn die Polizei einen minderjährigen mit einem legalen Messer erwischt?

6 Antworten

Jedermann darf ein legales Messer dabeihaben. Also passiert einfach nichts?

Hoffentlich sieht diese minderjährige strafmündige Person das Messer aber als Werkzeug (des täglichen Gebrauchs) und hat nicht vor, es als Waffe zu verwenden...

HeroHacker 
Fragesteller
 16.07.2016, 02:08

Messer darf man aber erst ab 18 mit sich führen 

hooo123  16.07.2016, 02:10
@HeroHacker

Wenn du mir jetzt erzählst, dass ich mein Schweizermesser jahrelang illegal mit mir rumgeschleppt habe bin ich der Kaiser von China. Der Begriff Messer ist eh ziemlich dehnbar, genauso gut könnte Essbesteck gemeint sein.

HeroHacker 
Fragesteller
 16.07.2016, 02:11
@hooo123

Ich meine ein legales Messer das man laut Gesetz ab 18 mit sich führen darf 

HeroHacker 
Fragesteller
 16.07.2016, 02:11
@HeroHacker

Taschenmesser sind eine Ausnahme 

HeroHacker 
Fragesteller
 16.07.2016, 02:12
@HeroHacker

Bekomme ich darauf auch eine Antwort die hilfreich ist außer Nice?

hooo123  16.07.2016, 02:19
@HeroHacker

Glaube nicht, wir haben doch alles geklärt. Du meintest deine (Kampf)Messer, hatte bei meiner Antwort an die Werkzeuge gedacht. In dem Fall kann ich dich nur an Darkmalvet verweisen, der offensichtlich mehr Ahnung hat als ich.

DanielLR  16.07.2016, 10:15
@HeroHacker

Es gibt keine Messer die man erst ab 18 jahren führen darf!

Um das mal zu klären, es gibt keine Messer die man ab 18 jahren führen darf. Entweder man darf das Messer führen oder nicht. Eine Altersbeschränkung gibt es nur bei Messern die als Waffen gelten. Das führen von erwachsenen wäre aber auch bei diesen ohne triftigen grund verboten.  

Messer gelten grundsätzlich als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Ausgenommen Messer die im WaffG als Hieb&Stoßwaffen eingestuft sind, damit ist der Umgang erst ab 18 erlaubt.
Das Führen von Messern regelt §42a WaffG.

ES1956  16.07.2016, 14:47

Meinst du Österreich? Dort darf man Messer die als Waffen gelten ab 18 besitzen UND führen.

Die Frage kann man nicht beantworten, da sie viel zu unscharf formuliert ist.

Messer die Erwachsene führen dürfen, dürfen auch Minderjährige führen und besitzen.

Messer die man erst ab 18 besitzen darf, dürfen grundsätzlich nicht geführt werden, weder von Erwachsenen, noch von Minderjährigen.

Da Minderjährige keine Geldstrafen bekommen, dürfte es sich maximal um Sozialstunden handeln.

Hallo HeroHacker

Gegen Altersbestimmungen zu verstoßen ist keine Straftat nur eine Ordnungswidrigkeit, ich schätze mal es wird ein Bußgeld geben und das Messer wird eingezogen und vernichtet.

Ein strafbarer Verstoß gegen das Waffenrecht dürfte in diesem Fall nicht vorliegen, da das Messer im Gegensatz zu zum Beispiel einem Gewehr keiner Genehmigungspflicht unterliegt, sondern nur einer Altersbeschränkung.

LG

Darkmalvet

HeroHacker 
Fragesteller
 16.07.2016, 02:23

Fällt das etwa nicht unter das Führungsverbot des WaffG?

Darkmalvet, UserMod Light   16.07.2016, 02:28
@HeroHacker

Ja, aber entscheidend dürfte sein, dass das Führen dieser Messer prinzipiell legal ist und es ledigtlich um eine Altersbestimmung handelt, die verletzt wurde.

Dennoch kann ich dir nur davon abraten, solche Bußgelder können mitunter hoch sein und gerade als Jugendlicher hat man meistens nicht so viel Geld und wenn es ganz hart kommt oder du mehrfach erwischt wirst könnten sogar noch deine Eltern Ärger bekommen


Wenn nicht nur das Führen sondern auch der Besitz des Messers unter 18 verboten ist, dann macht sich außerdem noch derjenige strafbar, der das Messer an dich abegeben hat

hooo123  16.07.2016, 02:24

Hehe bei Gewehren kannst du auch noch differenzieren... Arbeite grade zufällig in einem Betrieb, der nebengewerblich Vorderlader unters Volk bringt... für die braucht man weder Schein noch Genehmigung, es genügt beim Kauf 18 Jahre alt zu sein. Allein für den Besitz von Schwarzpulver braucht man die Lizenz, aber nen Treibsatz zu selbst mischen ist... sagen wir jetzt mal auch nicht die höchste Kunst^^

DanielLR  16.07.2016, 10:12

Es gibt beim Führen keine Altersbeschränkung. Entweder man darf es oder nicht.