Welche strafe bei messer über 12cm?

6 Antworten

Wer ein verbotenes Messer besitzt riskiert nach §52 III Nr.1 WaffG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Wer unerlaubt ein Messer führt, das nicht schlechthin verboten ist, begeht nach §53 Nr.21a WaffG eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Quelle wurde hier schon erwähnt!

Von einrm verbotenem Messer hat hier Nirmand was erwähnt!

Oder gehts um Butterflys, ect?

@Leestigter

Alles ü12cm ist verboten, lesen dann schreiben danke.

@Leestigter

Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen!

@Retroszene

Zu FÜHREN!!! -und nicht zu Besitzen!

Was hat das mit "verbotene Messer"zu tun?( Springmesser mit Klinge vorne raus als Beispiel)

@Leestigter

Verkauft werden darf alles, auch ein Teleskop Schlagstock und ein Schlagring. Beim führen sieht es anders aus. Und der Fragen - Steller ging auf das Führen ein. Lies dir die Frage durch.

Ich habe die Gesetze dich entworfen.

Kannst es ja gerne mal probieren mit einen ü12cm Messer in der City zu spazieren. Die Polizei freut sich auf jedenfall, informiere dich das nächste Mal.

@Leestigter

Niemand hat behauptet das der Besitz illegal ist, der Fragensteller ging darauf hinaus wie es mit der Führung aussieht. Intelligent scheinst du nicht zu sein.

@Retroszene

Doch - du hast behauptet, alles über 12 cm ist verboten...

Wer sich auskennt der schreibt hier, dass das führen, also dabei haben verboten ist!

Und hör dein beleidigen auf!

@Leestigter

Du hast echt ein an der Waffel, das erwerben ist legal das Führen jedoch nicht. Ich finde es witzig wie du jeden hier das Gegenteil beweisen willst, aber nur du dieser These nahstehst.

Erkundige dich bei deiner örtlichen Polizeidienststelle.

@Retroszene

Das reicht an Beleidigungen, du Nichtswisser!

Leuten die dich ausjennen und den Unterschied kennen blöd zu kommrn..

@Leestigter

Du darfst so ein Messer nur führen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

@Leestigter

Na bleib weiter deiner These treu, versuch es Beweis dich.

Wenn dann ein Bußgeld kommt, nicht weinen ja?

@Retroszene

Ein verbotenes Messer darf ich führen, wenn ich ein berechtigtes Interesse habe?

Also ein Butterfly, Faustmesser, OTF, Fallmesser darf ich dann führen?

Glaube ich nicht..

Wahrscheinlich meinst du "Messer, die dem Verbot des führens unterliegen" - aber du schreibst ja "verbotene Messer"und das ist was anderes...

@Retroszene

Es geht darum was du als Anteort ganz poben geschrieben hast!

Du hast geschrieben:

Wer ein verbotenes Messer besitzt riskiert nach §52 III Nr.1 WaffG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Wer unerlaubt ein Messer führt, das nicht schlechthin verboten ist, begeht nach §53 Nr.21a WaffG eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Ich habe kommentiert:

Von einem verbotenem Messer hat hier Niemand was erwähnt!

Oder gehts um Butterflys, ect?

Du daraufhin:

Alles ü12cm ist verboten, lesen dann schreiben danke.

Egal - deine Beleidigungen sind weitergegeben, wenn auch nur an den Wochenendmod und nicht den richtigen Support..

Wer ein verbotenes Messer besitzt riskiert nach §52 III Nr.1 WaffG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Wer unerlaubt ein Messer führt, das nicht schlechthin verboten ist, begeht nach §53 Nr.21a WaffG eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Quelle wurde hier schon erwähnt!

Von einem verbotenem Messer hat hier Niemand was erwähnt!

Oder gehts um Butterflys, ect?

Ein Verstoss gegen §42a ist eine OWI, bei Ersttätern und wenn sonst nichts verschärfenden dazu kommt normalerweise mit einer Geldbusse von 80 - 300 € bestraft.

Möglich sind bis zu 10000€

* und das Messer ist weg...

Ist es dein Wald?

Sollte es auf alle Fälle sein, denn wenn er nicht dir gehört, dann solltest du da nicht ohne Erlaubnis irgendwas machen, was eine Strafe nach dich zieht! Die Besitzer finden sowas nicht so toll.

Da "Survival" kein anerkannter Grund ist, darf auch da das Messer nicht geführt werden, so wie auch nicht suf dem Weg zum und vom Wald..

Messer einkassiert, Geldstrafe, alternativ Sozialstunden!

Gar keine Strafe, da es sich nicht um eine Straftat handelt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Wie hier bereits erwähnt wurde, allerdings Geldbuße (in der Regel zwischen 100 und 300 Euronen).