Nicht krankenversichert - Strafbeiträge?

3 Antworten

Das Wort "Beitrag" bezeichnet bei Krankenversicherungen den Geldbetrag, der als "Versicherungsprämie" an die Krankenversicherung zu zahlen ist. Bei gesetzlichen Krankenkassen werden bei versäumter Beitragszahlung Säumniszuschläge erhoben die 1% des auf 50€ abgerundeten Beitrags betragen. Freiwillig Versicherte zahlen 5% pro Monat, das wirkt durchaus als Strafe.

Hallo, für beide Formen (GKV und PKV) gilt "eigentlich", dass die Beiträge ab Beginn zu entrichten sind, also auch rückwirkend. Nun hat die PKV, weil der Wettbewerbsdruck derzeit übergroß ist und die Aufsichtsbehörde gerade die Vergütung der Vermittler auf dem Prüfstand hat, eine Möglichkeit gefunden, eben diese Regelung zu unterlaufen, weil man damit Kunden im Kampf um denselben usw. locken will. Wobei ich derzeit aber nicht genau nachvollziehen kann, welche Gesellschaften so verfahren, da diese es nicht offen zugeben wollen. Die Vermittlervergütungen liegen in der Spitze bis zu 18 Monatsbeiträgen, also für Vermittler ein sehr lukratives Geschäft. Die Aufsicht hält bis zu 9  MB als ausreichend, aber es gibt VR die dies nicht einhalten (wollen), bis die Aufsicht es über den Gesetzgeber bestimmen lässt. Das Geschrei im Vorfeld ist zwar heute schon groß, aber man wartet förmlich auf eine gesetzliche Regelung, die man zwar einerseits nicht haben will, sie aber förmlich erzwingt durch eigenes Fehlverhalten (Umsatz - Umsatz - Umsatz). Die in der PKV eingereichten Anträge werden erst mal risikomäßig geprüft, d.h. man nimmt nicht jeden auf, was aber auf Seiten der Vermittler mit geschönten (falschen oder unvollständigen) Gesundheitsangaben korrigiert wird. Im ernsthaften Leistungsfall kommt dann oftmals durch Nachfragen der VR die volle Wahrheit ans Licht, zum schwerwiegenden finanziellen Nachteil des Kunden.

Die GKV unterliegt einer anderen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt. Die KK sind hier in aller Regel mit der Nachforderung strenger, wobei man aber auch hier über die Höhe reden kann. Man muss der KK plausibel nachweisen können, welches Einkommen man in diesen zurückliegenden Monaten hatte, dann hat man auch hier eine Chance einen vernünftigen Beitrag zu entrichten. Wenn ich natürlich keine Angaben zu meinem Einkommen machen kann (will), muss die KK davon ausgehen, dass sie ausgebremst werden soll und verlangt den Höchstbeitrag - verständlicherweise.

Eine richtige Lösung kann hier seriöserweise keine geben, da zuviele Unbekannte in diesem Spiel sind, die bei einer echten Beratung eine erhebliche Rolle spielen werden. Dies ist ein heikles Thema, weil damit die derzeitige Gesundheit, die spätere Rentenversicherung (KVdR), die derzeitige und zukünftige familiäre Situation wie auch die berufliche und finanzielle Zukunft der betreffenden Person von betroffen sein werden.

timey 
Fragesteller
 17.04.2011, 20:04

Was mich immer verwirrt ist das Wort "Beiträge" bei den Ausführungen über die Strafbeiträge. Es wird nie genau definiert, was mit dem "Beitrag" gemeint ist.

Also so wie Sie das jetzt beschreiben, richtet es sich nach dem Beitrag den man tatsächlich gezahlt hätte (Ermittlungsgrundlage bei Selbstständigen der Gewinn?) und nicht automatisch an dem Höchstbeitrag?

VersBerater  18.04.2011, 12:09
@timey

Danke für die Nachfrage. Die Antworten wurden nachstehend bereits gegeben. Ich gehe davon aus, dass auch diese Nachfrage damit beantwortet ist.

Mit der Einführung der Versicherungspflicht für Krankenversicherungen seit dem 1. Januar 2009 muss sich jede/r in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wer dies nicht tut, muss bei einer fehlenden Krankenversicherung folgende Prämienzuschläge bzw. Strafbeiträge zahlen: Für die ersten 6 Monate ohne Krankenversicherung, jeweils einen vollen Monatsbeitrag, also maximal 570,- Euro (Stand 2010) je Monat. Für jeden weiteren Monat ohne Vorversicherung in der Krankenversicherung, jeweils ein Sechstel des entsprechenden Beitrags der Krankenversicherung. Das Ordnungsamt wird sich spätestens nach 1 Jahr fehlender Krankenversicherung melden und zusätzlich ein Ordnungsgeld ab 3500,- Euro einfordern. Man sollte also auf jeden Fall einen Vertrag privater oder gesetzlicher Krankenversicherung abschließen, da sonst die Strafbeiträge von Monat zu Monat steigen. Sollte man den Beitrag zur Krankenversicherung nicht mehr aufbringen können, bekommt man Hilfe bei sozialer Härte. Der sogenannte Basistarif ermöglicht Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall die Rückkehr in den Krankenversicherungsschutz. Nicht jeder, z. B. ältere Menschen oder Arbeitssuchende mit geringem Einkommen, können sich aber auch die Beiträge des Basistarifs nicht leisten und sind hilfsbedürftig. Ist dies der Fall, muss nur die Hälfte des Beitrags gezahlt werden, also maximal rund 285 Euro (Stand 2010) im Monat. Wenn auch diese Halbierung nicht ausreicht, um die Hilfsbedürftigkeit zu überwinden, übernehmen die Sozialämter oder die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten. Quelle: 1x1 Versicherungen.

Viel Glück.