Nicht mehr bei der Arbeit erscheinen?

6 Antworten

Wie schon richtig geschrieben: hierdurch wird ein Schadenersatzanspruch des AG begründet. DIesen kann er geltend machen (notfalls gerichtlich). Die Kosten für Dich können sich auf ein Vielfaches des Monatslohnes belaufen.

Wie heisst es so schön: "Pacta servanda sunt". Und ansonsten: der Semesterbeginn dürfte Dir doch bei Vertragsunterzeichnung bekannt gewesen sein, oder?

unsere zukünftigen Akademiker ! viel wollen - nichts dafür leisten. Die Ersatzkraft wird von dir bezahlt, ist die Folge.

Nicht mehr hingehen geht gar nicht! Sprich mit ihm, ihr findet bestimmt eine Lösung!

bitte um aufhebungsvertrag im gegenseitigen einvernehmen, wenn nicht einfach nicht mehr erscheinen und interessieren

ErsterSchnee  11.09.2013, 15:28

Das kann aber teuer werden...

Wenn du nicht hingehst, kann der AG Schadenersatz einklagen.

Rede mit ihm und erkläre ihm deine Situation.