Konsequenzen bei Nichterscheinen während der Probezeit?

12 Antworten

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Hallo SkimLP,

wie schon gesagt, sind die schlimmsten Konsequenzen für Dich, dass Du kein ALG I bekommst. 

Evtl. informiert sich Dein nächster Arbeitgeber über Dich bei Deinem jetzigen. 

Du bekommst logischerweise kein Geld.

Der Arbeitgeber kann Dich aber nicht zwingen zu arbeiten, oder Dich auf Schadensersatz verklagen, o.ä. In der Probezeit kannst Du ohne die Angabe von Gründen kündigen und auch gekündigt werden. 

Gruß

SkimLP 
Fragesteller
 20.09.2017, 10:01

danke für deine Antwort.

Also mit einer Schadensersatzklage ist demnach definitiv nicht in der Probezeit zu rechnen?


Anmekerung, ich bin im einzelhandel beschäftigt

Apfelkind87  20.09.2017, 10:04
@SkimLP

Doch, es stimmt nicht, was er sagt, aber du willst das ja hören.

Es wird auch nicht passieren, das er Schadensersatz will, er wird dich ja ersetzen können, aber es ist grundsätzlich möglich.

Aldmeri  20.09.2017, 10:12
@SkimLP

Es gibt natürlich immer Ausnahmen...

Aber dass Dein Arbeitgeber vor Gericht zieht um Entschädigung, bzw. Schadensersatz zu verlangen sind ausgesprochen gering und die Erfolgschancen noch weitaus geringer.

Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich auch einen Krankenschein nehmen und gleichzeitig kündigen. 

Wenn Du Dir da nichts hast zu Schulden kommen lassen, bist Du mit Krankenschein und Einhaltung der Kündigungsfrist definitiv auf der sicheren Seite.

Apfelkind87  20.09.2017, 10:03

Natürlich kannst du auf Schadensersatz verklagt werden, du kannst ohne Gründe kündigen, aber nicht fristlos.

Es wird nicht passieren, gerade im Einzelhandel, da rennen ja noch mehr rum, die die Kunden bedienen können, aber wenn du zb Spezialist bist und der Chef genau dich für einen Auftrag braucht, weil nur du das machen kannst, ist das möglich.

Aldmeri  20.09.2017, 10:16
@Apfelkind87

"Aushilfskraft im Einzelhandel" + 2 Tage beschäftigt gewesen....

Nie im Leben wirst Du hier auf Schadensersatz verklagt...

Die Anklage möchte ich sehen....

Aldmeri  20.09.2017, 10:19
@Aldmeri

Ok, die Chance vom Blitz getroffen zu werden, danach noch vom Auto überfahren zu werden, dann nochmal auszurutschen und das Ganze heil zu überstehen - die Chance besteht natürlich auch... nichts ist unmöglich...

SkimLP 
Fragesteller
 20.09.2017, 10:21
@Aldmeri

danke für den Schmunzler :)

Ich finde es erschreckend, wie egozentrisch Du an die ganze Sache herangehst. Ein Arbeitsverhältnis ist immer beidseitig - sei zumindest soweit ein Mann, als dass Du die Eier hast, Deinem AG gegenüber offen zu sein...

Kündige offiziell. Und dann wirst Du hoffentlich nicht noch krank, weil Dich das Arbeitsklima dort psychisch so belastet.. das kann ja echt langwierig sein. Da muss man dann eben ein opffenes Wort mit seinem Arzt reden.

Hust..

Apfelkind87  20.09.2017, 10:22

Ja, eben, einfach auf Psyche machen.

Du erscheinst einfach nicht, die FA kündigt Dir fristlos, fertig! Macht sich auch  mal ganz toll in Deinem Lebenslauf, :))

Violetta1  20.09.2017, 10:06

Bei der kurzen Zeit muss man das ggf. nicht mal angeben.

Unentwegte  20.09.2017, 10:11
@Violetta1

...weil man sich einfach krankschreiben lässt, gelle? Du bist mir so´n ♥chen!

SkimLP 
Fragesteller
 20.09.2017, 10:07

einen aushilfsstelle die 2 tage ging, muss man ja nicht erwähnen :)

Schreib ne Kündigung auf "sofort"
Wenn du in der Probezeit gehen willst, dann wird der AG n Teufel tun und dich weiter zwanghaft beschäftigen. Das würde ihm ja nur Kosten verursachen.

Klär das direkt ab und der wird dich vermutlich auch GLEICH gehen lassen.