Arbeitgeber hat mich ohne Grund Vorwarnung am Telefon gegündigt, habe Aushilfvertrag dort! WAS TUN?

7 Antworten

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Eine Kündigung ist in jedem Fall eine empfangsbedürftige Willenserklärung die grundsätzlich an die Schriftform gebunden ist.

Eine telefonische Kündigung deines Arbeitsvertrages ist daher nicht möglich.

Ferner ist fraglich ob ein Disponent die Befugnis seitens der Geschäftsführung erhalten hat Mitarbeiter zu kündigen und selbst wenn wäre dein Arbeitgeber, vorausgesetzt im Betrieb sind mehr als 10 Vollzeitarbeitsplätze vorhanden, an das Kündigungsschutzgesetz gebunden und hätte auch die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.

Geh morgen zu deinem Chef und besprich den Vorfall mit ihm.

Grüße

Sys

Diese Kündigung ist unwirksam. Auch als Aushilfe hast du die gleichen rechte, wie jeder andere Arbeitnehmer.

Eine Kündigung muss fristgerecht und schriftlich erfolgen.

Geh einfach an deinem nächsten regulären Arbeitstag wieder hin, und stelle deine Arbeit zur Verfügung. Wenn sie dich dann wieder nach Hause schicken, müssen sie trotzdem weiter zahlen, bis eine ordnungsgemäße Kündigung erfogt. Dagegen kannst du dann genau so klagen, wie jeder fest angestellte Mitarbeiter,

Das ist KOSTENLOS und du brauchst auch KEINEN ANWALT

Du solltest Dich nicht einschüchtern lassen und zur Arbeit gehen. Kündigungen bedürfen nach § 623 BGB der Schriftform. Es sind weder telefonische noch elektronische Kündigungen rechtens. Ich bezweifle, dass ein Disponent Kündigungen aussprechen kann (auch nicht schriftlich).

Wenn Du Dir evtl. überlegst, nicht zur Arbeit zu gehen, unterstellt man Dir vielleicht Arbeitsverweigerung oder unentschuldigtes Fehlen. Ich weiss ja nicht, ob es Zeugen für den Anruf des Disponenten gibt. Du solltest auf jeden Fall mit Deinem Chef sprechen. Wenn man Dich wirklich kündigen will, so muss das schriftlich und durch den Chef oder eine (schriftlich) bevollmächtigte Person geschehen.

Fristlose Kündigungen kann man sowieso nur aus wichtigen Gründen aussprechen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer eine fristgerechte Kündigung für den Kündigenden nicht zumutbar wäre (§ 626 BGB).

Du musst schriftlich gekündigt werden, geh erstmal zu deinem Chef und schau, ob sich das nicht außergerichtlich klären lässt. Wenn nicht, geh zum Anwalt. Wenn du dir den nicht mehr leisten kannst, muss der Staat dir im Ernstfall einen stellen. Aber ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen und dann versuchen, das mit dem Chef zu regeln.

Für eine Kündigung ist rechtlich zwingend (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB, § 623: Schriftform der Kündigung) die Schriftform vorgeschrieben - also keine Kündigung mündlich, telefonisch, per SMS, eMail, Fax, ...!

Allerdings gibt es auch hier Fallen! Wer sich einer solchen rechtlich unzulässigen Kündigung fügt - also z.B. der gleichzeitigen Aufforderung folgt, garnicht mehr zur Arbeit zu kommen - hat diese Kündigung dennoch rechtlich wirksam akzeptiert!

Für Dich gilt also: Du musst unbedingt "ganz normal" zur Arbeit erscheinen und damit Deine Arbeitskraft weiterhin anbieten.

Die mündliche Kündigung solltest Du dabei schlichtweg ignorieren und diesbezüglich selbst darum auch nichts unternehmen!

Wirst Du vom Arbeitgeber oder einem beauftragten Vertreter oder sonstwie Berechtigten darauf angesprochen, verweist Du lediglich auf das Schriftformbedürfnis der Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfrist (nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz)!

himako333  05.04.2013, 15:39

DH