Schlechtwetterkündigung. Widereinstellung zwingend?

1 Antwort

Ohne großer Jura-Wissenschaftler zu sein: Nein. Du hast ja dann logischerweise eine schriftliche Kündigung vorliegen.

Der Beschäftigte hat einen Anspruch besagt dass du quasi sagen kannst, dass du dort weiterarbeiten möchtest. Kann, muss aber nicht.

Du bist offiziell gekündigt, du könntest sagen "Ich will weitermachen", und dann gelte das Arbeitsverhältnis in den Zwischenmonaten als nicht unterbrochen (also du wärst dann nicht xy/1996 bis 11/2016 angestellt und dann erst wieder 04/2017- sondern es wäre xy/1996 bis du aufhörst). Da du aber eine rechtswirksame schriftliche Kündigung vorliegen hast, musst du das meines Wissens nicht. Allerdings kann ich dir keine Paragrafen dafür nennen.