Neuwagen verbindliche Bestellung, Hagelschaden - Smart Repair, zurücktreten(wie) oder einfach so nehmen?
Hallo Leute,
6 Monate habe ich nach meinem Wunschauto für einen guten Preis gesucht. Dann habe ich einen Vertragshändler entdeckt. Zwei Wochen lang haben wir immer wieder per Mail geschrieben und telefoniert, bis er mir ein super Angebot gemacht hat. Gestern bin ich mit einem Kollegen knapp 500km hingefahren und habe zum ersten mal einen Neuwagen gekauft.
Nun dort stand das Auto draußen und war dreckig, aber da fast alle Neuwagen draußen standen habe ich mir dabei nichts gedacht. Sowohl von außen als auch von Innen hats für mich einen super Eindruck gemacht. Dann sagte der Verkäufer, vor paar Tagen hätte es gehagelt und das Auto hätte einen Hagelschaden. Es wären anscheinend nur 2-3 Dellen, die aber mit smart repair behoben werden. Eine Delle auf der Motorhaube hat er mir dann gezeigt, sonst haben wir zusammen keine gefunden. Wenn man seitlich geschaut hat, konnte man eine kleine Delle sehen.
Er hat mir versprochen, dass die Delle behoben wird und wenn ich wieder komme, steht das Auto unter Neon-Licht und ich kann es begutachten. Anscheinend würde man gar nichts mehr sehen. Ich weiß nicht wieso, aber ich habe den Vertrag unterschrieben. Seit dem bin ich sehr schlecht gelaunt, kann nicht schlafen und hänge nur noch in Foren rum.
Ich habe eine verbindliche Bestellung unterschrieben und dann noch zusätzlich ein Formular. In diesem Formular stand drin, dass ich den Auftrag gebe den Hagelschaden zu reparieren. Zusätzlich haben wir Handschrift eine Delle geschrieben.
Nun zum Ablauf. Der Verkäufer schickt mir den KFZ - Brief nach Hause, ich lasse es zu und hole es ab. Bei der Abholung muss ich den Gesamtpreis bar oder per Überweisung zahlen. Noch habe ich nichts bezahlt.
Auf dem Heimweg habe ich den Verkäufer angerufen und gefragt ob ich zurücktreten kann, falls bei der Abholung eine Delle zusehen ist. Er sagte, ich solle mir keine Sorgen machen etc. und er fragt seinen Chef und meldet sich. Hat er aber nicht getan, heute auch nicht. Ich habe eine Mail geschrieben - keine Antwort. Angerufen - Sekretärin.
Nun zu meinen Fragen: Ist nach einem Smart Repair wirklich überhaupt nichts zu sehen? Was ist wenn da viel mehr Dellen sind? Was wenn er die gar nicht behebt. Aus diesem Vertrag komme ich nicht raus oder? Da steht außerdem bei nicht Abnahme muss der Käufer 15% Schadensersatz zahlen. Was würdet ihr tun? Es war viel Geld und ein dummer Fehler.
Danke für jede Antwort und bitte keine lustigen Kommentare, ich fühl mich schon verarscht genug.
6 Antworten
kleinere Dellen so wie bei mir sieht man wirklich nur unter diesem Segel mit Neonlicht.
Lediglich 2-3 Dellen sind bei Hagelschäden unwahrscheinlich. Letztendlich waren das wohl 72 Dellen auf Dach, Kofferraum & Motorhaube bei mir. Das sind deutlich 4-stellige Beträge
Ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten & einen Neuwagen ohne Vorschäden verlangen.
Die Unterschriften würde ich wegen eines Irrtums anfechten nach § 119 BGB. Du bist Laie & hast Dich über den Tisch ziehen lassen.
Der Zeuge ist sicherlich positiv für Dich
die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt ohne Gutachten. Meist ist das 4-stellig & damit ein erheblicher Mangel sowie eine nicht zugesicherte Eigenschaft als "Neuwagen"
Deshalb ja der Ratschlag, den wagen begutachten zu lassen und dann zu entscheiden. Reparatur muss dann selbstverständlich FACHMÄNNISCH ausgeführt werden.
Woher weißt du, wie viele Dellen bei diesem Auto entstanden sind? Ich hab schon etliche Hagelschäden gesehen. Manche Autos waren übersäht mit Dellen, da kommst du mit deinen 72 nicht mal auf der Motorhaube hin. Ich hab aber auch schon Hagelschäden gesehen, da waren tatsächlich nur sehr wenige Dellen, denn es kommt ja immer darauf an, wie geschützt das Auto stand und wie heftig der Hagel war. 2-3 Dellen wie vom Fragesteller geschrieben sind absolut nicht ungewöhnlich.
Hallo.
Eine Antwort jetzt in den Feiertagen ist auch nicht üblich.
Du hast den Kaufvertrag abgeschlossen, kenne mich allerdings mit den Methoden von Smart Repair nicht wirklich aus.
Ich kann mir nicht vorstellen das nichts zu sehen ist. Sicher die Technik ist weit. Früher bei den Ölfarben war es immer ein Lackbruch zu sehen, die sehr gut weg zu polieren ging.
Wahrscheinlich ist sofort nichts zu sehen, aber nach geraumer Zeit vermute ich mal, das wenn es mehr Reparaturstellen sind die irgendwie sieht.
Aber vom Vertrag zurücktreten ist dein Verhandlungsgeschick, da du ja von ihm wusstest das ein paar Dellen Repariert werden.
Ich persönlich würde vom Vertrag zurücktreten.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg.
Mit Gruß
Das sieht ganz danach aus, als haettet ihr den Kaufvertrag nach der Besichtigung des Hagelschadens geschlossen. Du hast dann den Wagen mit Hagelschaden gekauft und mit dem Verkaeufer vereinbart, dass dieser vor der Uebergabe repariert wird.
Dann hast du keinen Anspruch auf einen schadensfreien Wagen, sehr wohl aber auf eine fachgerechte Reparatur.
Vor Unterschrift des Vertrages war die bekannt, dass der Wagen einen Hagelschaden hat. Du hast ihn also mit Hagelschaden gekauft. Wenn der Verkäufer den Schaden jetzt vernünftig behebt, hast du auch keine Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten. Die Kosten dafür hat auch der Verkäufer zu tragen und nicht du. Wieso hast du einen Auftrag erteilt ?
Schlechte Wortwahl von mir. Die haben gesagt, damit sie die Delle ausbessern dürfen, brauchen Sie eine Unterschrift von mir.
Das ist ein interner Werkstattauftrag. Den muss der Verkäufer unterschreiben. Wenn du ihn unterschrieben hast, wundere dich nicht, wenn du dafür eine Rechnung bekommst.
Der Hagelschaden muss natürlich zu Lasten des Autohauses behoben werden. Dann solltest du es von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Erst dann lässt du dich auf die Übernahme des Fahrzeugs ein.
Da sollte dann auch noch was für die Wertminderung für dich drin sein. Das kann der Sachverständige dir bestätigen.
Kann sich der Betrag trotzdem bei Abholung ändern, falls der Sachverständige sagt, dass es viel weniger Wert ist? Alles ist unterschrieben und Betrag steht festgeschrieben.
Wenn du einen Neuwagen verbindlich bestellst, willst du ja auch einen Neuwagen haben. Der Autohändler hätte das bereits verkaufte Fahrzeug ja auch in die Halle stellen können.
Was hast du mit dem Hagel zu tun?
Er hat mir ja den Neuwagen mit dem Hagelschaden verkauft.
Noe, er will ihn dir nicht verkaufen, er hat es bereits getan. Er hat dir den Neuwagen mit Hagelschaden verkauft. Du hat aber aufgrund eurer (hoffentlich beweisbaren) Vereinbarung auf fachgerechte Reparatur des Hagelschadens.
>> Du hat aber aufgrund eurer (hoffentlich beweisbaren) Vereinbarung auf fachgerechte Reparatur des Hagelschadens.<<
Sollte natuerlich heissen: Du hat aber aufgrund eurer (hoffentlich beweisbaren) Vereinbarung einen Anspruch auf fachgerechte Reparatur des Hagelschadens.
Mein Kumpel war bei mir und kann das bestätigen. Das sollte reichen oder?
Fuer den Anspruch auf fachgerechte Reparatur sollte das durchaus reichen. Die will der Haendler aber doch anscheinend sowieso erbringen.
Dazu käme noch Nutzungsausfall und mindestens doppelte Anreise
Eine Anfechtung nach BGB 119 wird hier keinen Erfolg haben. Der Schaden war bei Vertragsschluss bekannt und es wurde sogar vereinbart, dass dieser vom Verkaeufer zu reparieren ist. Wo soll da der Irrtum liegen?