Neuwagen verbindliche Bestellung, Hagelschaden - Smart Repair, zurücktreten(wie) oder einfach so nehmen?

6 Antworten

kleinere Dellen so wie bei mir sieht man wirklich nur unter diesem Segel mit Neonlicht.

Lediglich 2-3 Dellen sind bei Hagelschäden unwahrscheinlich. Letztendlich waren das wohl 72 Dellen auf Dach, Kofferraum & Motorhaube bei mir. Das sind deutlich 4-stellige Beträge

Ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten & einen Neuwagen ohne Vorschäden verlangen.

Die Unterschriften würde ich wegen eines Irrtums anfechten nach § 119 BGB. Du bist Laie & hast Dich über den Tisch ziehen lassen.

Der Zeuge ist sicherlich positiv für Dich


DerCaveman  03.06.2017, 16:53

Eine Anfechtung nach BGB 119 wird hier keinen Erfolg haben. Der Schaden war bei Vertragsschluss bekannt und es wurde sogar vereinbart, dass dieser vom Verkaeufer zu reparieren ist. Wo soll da der Irrtum liegen? 

sr710815  03.06.2017, 17:01
@DerCaveman

die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt ohne Gutachten. Meist ist das 4-stellig & damit ein erheblicher Mangel sowie eine nicht zugesicherte Eigenschaft als "Neuwagen"

DerHans  03.06.2017, 17:19
@DerCaveman

Deshalb ja der Ratschlag, den wagen begutachten zu lassen und dann zu entscheiden. Reparatur muss dann selbstverständlich FACHMÄNNISCH ausgeführt werden.

Genesis82  03.06.2017, 22:02

Woher weißt du, wie viele Dellen bei diesem Auto entstanden sind? Ich hab schon etliche Hagelschäden gesehen. Manche Autos waren übersäht mit Dellen, da kommst du mit deinen 72 nicht mal auf der Motorhaube hin. Ich hab aber auch schon Hagelschäden gesehen, da waren tatsächlich nur sehr wenige Dellen, denn es kommt ja immer darauf an, wie geschützt das Auto stand und wie heftig der Hagel war. 2-3 Dellen wie vom Fragesteller geschrieben sind absolut nicht ungewöhnlich.

Hallo.

Eine Antwort jetzt in den Feiertagen ist auch nicht üblich.
Du hast den Kaufvertrag abgeschlossen, kenne mich allerdings mit den Methoden von Smart Repair nicht wirklich aus.
Ich kann mir nicht vorstellen das nichts zu sehen ist. Sicher die Technik ist weit. Früher bei den Ölfarben war es immer ein Lackbruch zu sehen, die sehr gut weg zu polieren ging.
Wahrscheinlich ist sofort nichts zu sehen, aber nach geraumer Zeit vermute ich mal, das wenn es mehr Reparaturstellen sind die irgendwie sieht.

Aber vom Vertrag zurücktreten ist dein Verhandlungsgeschick, da du ja von ihm wusstest das ein paar Dellen Repariert werden.
Ich persönlich würde vom Vertrag zurücktreten.

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg.

Mit Gruß 

Das sieht ganz danach aus, als haettet ihr den Kaufvertrag nach der Besichtigung des Hagelschadens geschlossen. Du hast dann den Wagen mit Hagelschaden gekauft und mit dem Verkaeufer vereinbart, dass dieser vor der Uebergabe repariert wird.

Dann hast du keinen Anspruch auf einen schadensfreien Wagen, sehr wohl aber auf eine fachgerechte Reparatur.

Vor Unterschrift des Vertrages war die bekannt, dass der Wagen einen Hagelschaden hat. Du hast ihn also mit Hagelschaden gekauft. Wenn der Verkäufer den Schaden jetzt vernünftig behebt, hast du auch keine Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten. Die Kosten dafür hat auch der Verkäufer zu tragen und nicht du. Wieso hast du einen Auftrag erteilt ?

Mustang6389 
Fragesteller
 03.06.2017, 15:43

Schlechte Wortwahl von mir. Die haben gesagt, damit sie die Delle ausbessern dürfen, brauchen Sie eine Unterschrift von mir.

jochenprivat  03.06.2017, 16:18
@Mustang6389

Das ist ein interner Werkstattauftrag. Den muss der Verkäufer unterschreiben. Wenn du ihn unterschrieben hast, wundere dich nicht, wenn du dafür eine Rechnung bekommst.

Der Hagelschaden muss natürlich zu Lasten des Autohauses behoben werden. Dann solltest du es von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Erst dann lässt du dich auf die Übernahme des Fahrzeugs ein.

Da sollte dann auch noch was für die Wertminderung für dich drin sein. Das kann der Sachverständige dir bestätigen.

Mustang6389 
Fragesteller
 03.06.2017, 14:06

Kann sich der Betrag trotzdem bei Abholung ändern, falls der Sachverständige sagt, dass es viel weniger Wert ist? Alles ist unterschrieben und Betrag steht festgeschrieben.

DerHans  03.06.2017, 14:09
@Mustang6389

Wenn du einen Neuwagen verbindlich bestellst, willst du ja auch einen Neuwagen haben. Der Autohändler hätte das bereits verkaufte Fahrzeug ja auch in die Halle stellen können. 

Was hast du mit dem Hagel zu tun?

Mustang6389 
Fragesteller
 03.06.2017, 14:32
@DerHans

Er hat mir ja den Neuwagen mit dem Hagelschaden verkauft.

DerCaveman  03.06.2017, 14:37
@Mustang6389

Noe, er will ihn dir nicht verkaufen, er hat es bereits getan. Er hat dir den Neuwagen mit Hagelschaden verkauft. Du hat aber aufgrund eurer (hoffentlich beweisbaren) Vereinbarung auf fachgerechte Reparatur des Hagelschadens.

DerCaveman  03.06.2017, 14:59
@DerCaveman

>> Du hat aber aufgrund eurer (hoffentlich beweisbaren) Vereinbarung auf fachgerechte Reparatur des Hagelschadens.<<

Sollte natuerlich heissen: Du hat aber aufgrund eurer (hoffentlich beweisbaren) Vereinbarung einen Anspruch auf fachgerechte Reparatur des Hagelschadens.

Mustang6389 
Fragesteller
 03.06.2017, 15:45
@DerCaveman

Mein Kumpel war bei mir und kann das bestätigen. Das sollte reichen oder?

DerCaveman  03.06.2017, 17:00
@Mustang6389

Fuer den Anspruch auf fachgerechte Reparatur sollte das durchaus reichen. Die will der Haendler aber doch anscheinend sowieso erbringen.

DerHans  03.06.2017, 17:21
@DerCaveman

Dazu käme noch Nutzungsausfall und mindestens doppelte Anreise