Hagelschaden am Gebraucht-PKW vor Übergabe, Folgen?

3 Antworten

Falls der Schaden behoben worden ist und es wieder zu einem Schaden kommt und wenn man entsprechend versichert ist, dann zahlt die Versicherung natürlich den neuen Schaden bzw. diese ist dann dazu verpflichtet.
Das ist mit allen Schäden so.
Wäre der Hagelschaden jetzt nicht behoben worden und käme es zu einem neuen Hagelschaden, dann bekommt man den bestehenden Schaden abgezogen. Je nach Hagelschaden kann es ja aber so sein, dass sich nicht mehr feststellen lässt ob sich der Schaden erhöht hat bzw. welche Dellen von welchem Hagel entstanden sind. Dann gibt es nichts.


§ 434 Sachmangel
(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.


§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
Damit ist der PKW also mangelfrei und kann mangelfrei übergeben werden.
MonaGina 
Fragesteller
 09.08.2017, 15:02

Vielen vielen Dank. Auf eine solche Antwort hatte ich gehofft. Das war sehr hilfreich. So kompetent und sachlich kenne ich GF :-)

In der Tat kann diese Frage seriös nur vom eigenen VR beantwortet werden.

Hier zeigt sich mal wieder exemplarisch, dass Geiz eben nicht immer g**l ist, und man vielleicht bei VR B eine höhere Prämie zahlen muss, dafür aber auch kurzfristig und ggfs. unbürokratisch Hilfe erhielte.

Ich würde - davon abgesehen - hier vom Vertrag zurücktreten, da eine Verschlechterung der Kaufsache eingetreten ist.

MonaGina 
Fragesteller
 09.08.2017, 10:06

Ich habe nicht bei einer Billig-Versicherung abgeschlossen, sondern bei der HUK-Versicherungsgruppe, bei der ich seit 30 Jahren sämtliche Versicherungen habe und bin vor einiger Zeit mit einigen Verträgen zur HUK24 gewechselt. Also hört doch bitte mit Geiz-Posts auf. Ich habe Kontakt zur Versicherung aufgenommen und hoffe, rechtzeitig Hilfe zu bekommen.

fahrenderbaum  09.08.2017, 12:47
@MonaGina

Ist alles billig. Und bei einer teuren weiss man es auch nicht wirklich.
http://www.captain-huk.de

Bei mir hat die HUK24 mal einen Unfallschaden einer auffahrenden Fahrerin zu 100% reguliert, die 60km/h zu schnell gefahren ist bei erlaubten 60km/h und vor meinem auf der Fahrbahn stehenden PKW nicht mehr anhahlten konnte, den diese aus 600m Entfernung hat dort stehen sehen. Die haben an die Fahrerin dann halt 100% gezahlt.
Bei den Geirchtskollegen in Coburg bekam ich 6 mal keine PKH, wegen der Falschregulierung. Mein Auskunftsanspruch gemäss dem BGH auf Basis welcher Sachverhalte so reguliert wurde, wurde 6 mal von den Richterkollegen vereitelt. Es gab 5 verschiedene von den Richtern selbst erfundene Sachverhalte/Begründungen wie meine Versicherung den Unfall korrekt reguliert hat. Immer wenn ich eine richterliche Begründung als falsch nachgewiesen habe in stundenlanger Arbeit kam halt einfach eine neue Begründung mit selbst richterlich erfundenen Sachverhalten wie meine Versicherung den Unfall im Regulierungszeitpunkt korrekt reguliert hat.
Weil ich das Rechtsbeugung nannte durfte ich wegen Formalbeleidigung (ist natürlich keine) 1600 EUR Strafe + ca. 3000 EUR Gerichtskosten zahlen.

In Münster wo ich die gegnerische Versicherung verklagt habe wurde ein 100% Verschulden der auffahrenden Fahrerin selbstverständlich festgestellt und dort war ich auch noch Beweispflichtig und es war noch nicht bekannt, dass die Fahrerin 60km/h zu schnell gefahren ist, sondern die Feststellung basierte auf einem Anscheinsbeweis.
Das bekam ich dann wenigsten Schmerzensgeld und etwas Schadenersatz, weil ich damals schwerst verletzt worden bin.

Wenn du, dein Auto, einen neuen Hagelschaden erleidest dann zahlt deine Versicherung natürlich. Probleme könnte es nur geben, wenn der alte Schaden nicht behoben worden wäre.