Ist dasSchon Versicherungsbetrug?

8 Antworten

Den Versicherungsbetrug als solchen gibt es nicht. Man nennt nur bestimmte Fälle des normalen Betrugs (§ 263 StGB) so. Für einen Betrug muss aber ein Schaden eingetreten sein, d.h. die Versicherung muss bereits gezahlt haben. Man könnte dir also nur einen versuchten Betrug zur Last legen, bei dem es nur auf deinen Willen ankommt. Man wird dir allerdings schwer nachweisen können, dass du die Versicherung betrügen wolltest, wenn du nach einem Hagel Dellen auf dem Dach deines Autos findest, und das der Versicherung meldest.

Weiterhin empfiehlt es sich, nicht zu sagen, dass manche Dellen schon vorher da waren, denn das spräche genau dafür, dass du dir für die eine oder andere Delle wirklich was ergaunern möchtest. Sag im Zweifel, dass du nicht weißt woher es kommt, aber den Hagel für wahrscheinlich hältst.

Das ist leider so nicht richtig : Es gibt gleich mehrere § die sich im VVG mit dem Versicherungsbetrug befassen z.Bsp. § 81 VVG , darauf folgend § 92 ..auch der § 19 VVG ist da eindeutig und droht bei Vorsatz mit Kündigung und Ahndung . Die Verbindung zum § 263 StGB ist dann bei Betrug im Versicherungswesen immer fliessend !

In diesem Sinne

HG DerMakler

@DerMakler

Zu § 19 VVG: In diesem § geht es um die Pflichten des Versicherungsnehmers vor/bei Vertragsschluss. Er ist verpflichtet alle Gefahren für eine Sache vorher anzuzeigen, damit die Versicherung entscheiden kann, ob und wie teuer sie die Sache versichert. Hier besteht der Vertrag ja schon längst. Der Fragesteller hat also nicht gegen § 19 VVG verstoßen.

Zu § 81 VVG: Dies ist bloß die Vorschrift, die besagt, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall mit Vorsatz herbeigeführt hat. Hier soll ja gerade der Gutachter entscheiden, ob es Hagelschäden sind. Wenn nicht, muss die Versicherung nicht zahlen.

Zu § 92 VVG: Diese Vorschrift räumt den Vertragsparteien (sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer) ein Kündigungsrecht bezüglich des Versicherungsvertrages ein, wenn der (auch rechtmäßige) Versicherungsfall eintritt. Selbst wenn hier die Versicherung nach ordnungsgemäßer Abwicklung der Versicherungsfalls den Vertrag kündigen würde, hätte der Fragesteller keine Nachteile, er müsste sich nur eine neue Versicherung suchen.

Schließlich sind die genannten Normen lediglich zivilrechtlich. Sie haben also für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs absolut keine Bedeutung. Sie dienen lediglich der Vertragsabwicklung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer.

@Hytoxic

Wozu glaubst du, lautet die Abkürzung VVG? Versicherungs-Vertrags-GESETZ.

Das kannst du nicht willkürlich auslegen.

@DerHans

Ich habe auch nichts anderes behauptet. Wenn du ein Problem hast musst du es schon genauer formulieren.

@Hytoxic

"Dies ist bloß die Vorschrift,.......
"Diese Vorschrift räumt den Vertragsparteien...

..mach ich mir die Welt wie Sie ..

Ich denke Vorschriften / Normen (?) und Gesetze sind allein von grundsätzlichen Sinne her zwei ..drei ..? verschiedene Welten ! Das BGB zitiert in einigen § sogar laut und deutlich das VVG ( Pflichtversicherunggesetz oder Private Haftpflicht § 823 BGB )

Ist ein Paragraphen Schlüssel vor so einem Nümmerchen gibt es hier "kein Vorschriften oder Normen Auslegungssystem" sondern ein klares wenn das passiert , tritt das in Kraft ..ohne Wenn und Aber !

Die oben genannten § des VVG haben einen konkludenten Zusammenhang bei dem Prüfungsvorgehen , ob es sich um Versicherungsbetrug handelt !

Es fasziniert immer wenn Profile hier , um Recht zu behalten , Gesetzes Zitierungen als "..das sind ja nur.." in der Form der Bedeutung herunter spielen , aber gleichzeitig zum Schluss "Ich habe nie etwas andere behauptet" als eigentliches Statement präsentieren ..

In diesem Sinne

HG DerMakler

Nö, ist dein gutes Recht, einen Schaden zu vermuten und den zu melden. Es gibt auch Hagelschäden die ein Laie gar nicht erkennen kann. Allerdings brauchst dir auch keine Hoffnung machen, falls du doch genau weißt, dass das keine Hageldellen sind. Der Gutachter sieht das sofort und im Regelfall weiß man das doch, ob man Dellen vorher hatte oder nicht.

Wenn die Dellen vor dem Hagel da waren wäre das Vorsatz....

@user8787

Nö, er braucht ja nicht behaupten, dass die Dellen mit Sicherheit vom Hagel wären. Er braucht sie nur begutachten lassen und fertig. Wo soll da Vorsatz sein? Mach ich demnächst auch wegen GFK und da siehst du keine Dellen, sind nur feine Risse, die du ohne entsprechendes Equipment gar nicht sehen kannst.

@Akecheta

Ich gehe stets davon aus das ein Gutachter in der Lage ist Schäden ursächlich und zeitlich einzugrenzen. Im Zweifelsfall holt er deinen Wagen in eine Werkstatt. 

Meldest du  z.B. einen Hagelschaden von gestern und bietest dem Gutachter lediglich Kratzer von letzter Woche ist das für mich Vorsatz. 

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliesdelikt, ein versuchter Betrug hat ganz sicher den Rauswurf und eine Anzeige zur Folge. 

http://www.gdv.de/versicherungsbetrug/rechtliche-konsequenzen/

@user8787

Vorsatz wäre dies nur wenn ausschliesslich Dellen von vor dem Hagel da waren und der Besitzer dies weiss!

@machhehniker

So steht es doch in meinen Kommi. ^^

@user8787

In dem Kommentar den ich kommentiert habe jedenfalls nicht!

Dann würde ja keiner mehr eine Versicherung abschließen wenn es direkt immer eine Anzeige wegen Betrug geben würde nur weil der Sachverständiger anderer Meinung ist. 

Zunächst einmal bereitet sich ein Gutachter vor : Wetteramt der Region anfragen wann , wo und in welchem Umfang ein Hagelschauer geschehen ist ( und in welcher Stärke ).

Als nächtes sind erfahrene Gutacher mit einem Lackspektrometer unterwegs, der die Dellen alle auf Tiefe, Alter und Verursachung untersuchen ..

Also : 1. Wo soll da der Versicherungsbetrug sein, wenn Ihnen ein Gutachter erst einmal mitteilt ,was und in welchem Umfang von den Beulen ersetzt wird ?

2. Sind Beulen strittig , kann man immer noch mit dem Gutachter darüber sprechen, was man der eigne Meinung nach für die Ursache der strittigen Beulen hält..By the Way : Der wird sich Grund seines Berufsethos das aber nur anhören und keine persönliches Statement abgegeben ..

Bis dato also alles richtig gemacht : Schaden zügig gemeldet , Gutachter kommen lassen ,Gutachten mit Versicherer auswerten und besprechen ,falls es zu Abweichungen kommt !

In diesem Sinne

HG DerMakler

Allenfalls könnte dies ein versuchter Betrug sein, damit es ein richtiger Betrug wird müsste eine Schadenersatzleistung stattgefunden haben zu der es ja nicht kommen würde wenn der Sachverständige der Meinung ist dass die Dellen kein Hagelschaden sind.

Es passt ja von dem her zusammen, es hat gehagelt, Viele haben davon einen Schaden und seit dem vielen Dir Dellen im Auto auf. Wie sonst soll das gewesen sein? Bisher hast Du nie Dein Auto angeschaut und als es hagelte zog die entsprechende Gewitterwolke um Dein Auto herum?

Selbst wenn nun die Dellen zuvor schon waren und der Sachverständige dies erkennen kann wird der dies erfahrungsgemäß Dir mitteilen, gar kein Gutachten erstellen und Du von der Versicherung keinen Schadenersatz erhalten wenn nicht grade klar ersichtlich die Dellen kürzlich eingehämmert wurden.