EBay Kleinanzeigen darf ich als Verkäufer vom Kauf zurücktreten (möchte mein iPhone doch behalten)?

8 Antworten

Der Vertrag ist zustande gekommen. Aber nicht weil Du es in Ebay Kleinanzeigen eingestellt hast, sondern weil ihr ausgemacht habt, dass es der Käufer abholen will. Dadurch hat er signalisiert, dass er Dein Vertragsangebot angenommen hat. Die Frage ist jetzt nur, wie genau das im Schriftverkehr das steht, also ob der Käufer es vor Gericht nachweisen könnte. Das kann ich natürlich nicht beurteilen.

Mal angenommen, der jenige geht zum Anwalt/ Polizei. Was hätte er denn für Daten von dir? Soweit ich weiß, muß man bei EbayKleinanzeigen nur seine Email Adresse und Passwort Hinterlegen.... und als ob sich die Polizei die Mühe macht, da zu ermitteln wage ich zu bezweifeln.

Ich würde mal abwarten, ob er überhaupt wirklich deswegen zum Anwalt geht. Im drohen sind viele Ebayer immer sehr groß, meistens passiert dann doch nichts.

Meine unverbindliche Laienmeinung ohne Gewähr: Ein wirksamer Kaufvertrag bedarf (hier) 2 übereinstimmender Willenserklärungen. Alleine durch das einstellen des Artikels bei Ebay Kleinanzeigen hast du noch keine wirksame Willenserklärung abgegeben. Es handelt sich lediglich um eine Aufforderung ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). In deiner Aussage am Preis wäre nichts mehr zu machen und eine Abholung wäre erst ab 19 Uhr möglich erkenne ich keine Annahme - zumal du mit der Aussage du würdest dich wieder melden eindeutig eine Gedenkzeit erbeten hast. Meiner Meinung nach ist da kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Wäre ja auch schlimm, wenn du mit jedem Hanswurst der eine Mail an dich schreibt einen verbindlichen Vertrag eingehen würdest.

Durch das Anbieten der Ware (hier das Einstellen der Anzeige) wurde die Willenserklärung abgegeben. Der Vertrag ist zustande gekommen. 


"Wäre ja auch schlimm, wenn du mit jedem Hanswurst der eine Mail an dich schreibt einen verbindlichen Vertrag eingehen würdest."

Genau so ist es aber. ;)

Sonst müsstest du jedes Mal, wenn du eine Brezel kaufst, einen schriftlichen Vertrag anfertigen. Im Prinzip ist es genau dasselbe. Der Verkäufer bietet Brezeln an und gibt die WE ab.

@ich313313

Ich sehe es nicht so, dass alleine das Einstellen einer Kleinanzeige eine Willenserklärung darstellt. Viel mehr stellt es eine Aufforderung an Interessenten dar ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Er wird damit nicht automatisch verpflichtet das Gerät an den Erstbesten zu verkaufen.

Spinnen wir das mal weiter, es melden sich 20 Leute gleichzeitig und wollen das IPhone haben. Hat er dann 20 verbindliche Kaufverträge geschlossen? Sicher nicht.

@SupraX

Vielleicht siehst du es nicht so. Es ist aber (leider) so. Schau mal in's BGB.

@ich313313

Eben nicht denn alleine Sein Beispiel ist der beste Wiederspruch . Wenn 20 läute sein Handy wollen ist er dann mit jedem einzelnen einen verbindlichen Vertrag eingegangen der besagt jeder darf was von Kuchen haben ? 

 Ich glaube nicht .

@ich313313

Das habe ich. Frag doch mal bei Ebay Kleinanzeigen an. Die werden dir garantiert sagen, dass ich recht habe.

Viele verwechseln da einfach wieder Ebay mit Ebay Kleinanzeigen.

@Richard197

Der Vertrag kam definitiv zustande. Ein Problem ist u.a. diese Tatsache:

"eine Abholung vor 19 Uhr nicht möglich sei und ich mich nochmals melde"

Der Käufer geht davon aus, dass er das Handy abholen kann. Er weiß nur noch nicht, wann. Es wurde nicht ausdrücklich widersprochen.

Außerdem ist es etwas anderes, wenn das Gerät an eine andere Person verkauft wird. In diesem Fall wird es überhaupt nicht verkauft.

Wenn er die obere Aussage und die, dass der Verkäufer sein Handy behalten möchte an einen Anwalt weitergibt, kann es Probleme geben.

@SupraX

"Meine unverbindliche Laienmeinung ohne Gewähr"

und jetzt hast du plötzlich Recht? Langsam wird's lustig.

@ich313313

Unverbindliche Laienmeinung deshalb, weil ich kein Anwalt und kein Jurist bin und daher keine verbindliche Rechtsberatung/Meinung abgeben kann/darf. Es bedeutet nicht, dass ich von der Materie keine Ahnung habe.

@SupraX

Wie schon gesagt, kann es in diesem Fall wirklich Probleme geben. Meinem Dad ist Ähnliches passiert.

@ich313313

Hab erst jetzt vieles von dem gelesen was du geschrieben hast...

Die Aussage mit der Abholung nicht vor 19 Uhr ist tatsächlich der einzige strittige Punkt. Das könnte man als Annahme des Angebots sehen. Ich persönlich würde es nicht so sehen, da kann man aber auch durchaus eine andere Meinung haben. Wir kennen auch den exakten Wortlaut nicht.

Allerdings ist die Aussage, alleine das Einstellen der Kleinanzeige stellt bereits eine Willenserklärung dar die zu einem gültigen Kaufvertrag führt trotzdem noch immer falsch. Auch der Vergleich mit den Brezen passt nicht. Google mal nach invitatio ad offerendum. Alleine das ausstellen der Ware stellt nämlich eben keine Willenserklärung dar, sondern eben die Aufforderung ein Angebot abzugeben. So ist es auch bei den Brezen.

Ich wiederhole mich da. Wäre es nicht so, so würde der Ersteller der Kleinanzeige mit jedem Interessenten einen verbindlichen Vertrag abschließen. Ebenso müsste der Bäcker an jeden Kunden Brezen verkaufen, auch wenn er keine mehr hat. Der Bäcker stellt die Ware aus (invitatio ad offerendum). Du als Kunde nimmst das Brot und bietest dem Bäcker die 1,50 Euro an (Angebot). Der Bäcker übergibt dir das Brot und fordert die Zahlung des Kaufpreises (Annahme durch konkludentes handeln).

@ich313313

Es kam kein Vertrag zustande, da keine ausdrückliche Wissenserkärung seitens des Verkäufers für diesen Käufer abgegeben wurde. Die Veröffentlichung einer Anzeige (mit oder ohne Preis) ist nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Alles andere würde auch nicht funktionieren.

@ich313313

Das bedeutet also, wenn ich eine Anzeige finde mit dem Text "Verkaufe mein iPhone 6 für 500 Euro" und der Verkäufer über Nacht 200 Emails bekommt mit dem Inhalt "Geil, kaufe ich", habe ich über Nacht und ohne weitere zutun 200 rechtsgültige Verträge über ein verfügbares Handy abgeschlossen?

Nach der Rechtstheorie würde die Geschäftswelt zusammenbrechen.

@Falkenpost

Herrje, muss hier jeder seine Unbedarftheit zur Schau stellen?

Verträge kommen durch Angebot und Annahme übereinstimmender Willenserklärungen zustande.

Unbestritten stellt die Anzeige lediglich eine invitatio ad offerendeum dar.

Der Interesssent (!) machte demnach ein Angebot: "(Für 200 EUR wie inseriert) hole ich es sofort ab".

Der Inserent (!) nahm es an: "(OK, 200 EUR,) am Preis geht nichts mehr", nur "nicht vor 19 Uhr (und heute nicht mehr), ich melde mich wg. der Abholung".

Damit kam wirksam Kaufvertrag zustande, der nach Terminabsprache übereinstimmend erklärt erfüllt werden soll.

@imager761

Imager761, das gibt die Fragestellung aber nicht her. Wenn der Gesprächsverlauf genau so gewesen wäre wie du das schreibst, dann ja. Er schreibt aber:

Es hat sich dann auch jemand gemeldet und wollte es abholen ich habe im Nachrichtenverlauf nur erwähnt "das am Preis nichts mehr geht" und das "eine Abholung vor 19 Uhr nicht möglich sei und ich mich nochmals melde

Er selbst schreibt nichts davon, dass er zugestimmt hat. Vielleicht hat der Interessent auch geschrieben "ich würde es nehmen, wann könnte ich es denn abholen? Und  kann man am Preis noch was machen?" Dann ist die Aussage "am Preis geht nichts mehr und Abholung wäre frühestens 19 Uhr möglich aber ich melde mich nochmal" nicht als Annahme auszulegen.

Je nach dem wie man es auslegt ist beides denkbar. Den exakten Gesprächsverlauf kennen wir nicht.

@imager761

Dies ist richtig. Die Informationen, welche du voraussetzt (Der Inserent (!) nahm es an: "(OK, 200 EUR,) am Preis geht nichts mehr",) fehlt mir allerdings in der Fragestellung so eindeutig. Und eben diese eindeutige Zusage ist relevant!!

Kaufverträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Wenn der Interessent dir ein Kaufangebot über 200 EUR bei Selbstabholung macht und du mit den Worten "das am Preis nichts mehr geht" die gleichlautende Preisofferte annimmst und erklärst, das "eine Abholung vor 19 Uhr nicht möglich sei und ich mich nochmals melde", mithin einer Abholung zu einem noch zu bestimmenden Termin nach 19 Uhr zustimmst, ist wirksam Kaufvertrag geschlossen worden.

Ich gehe davon aus, dass der Interessent den Verlauf eurer Willenserklärungen gespeichert hat.

Daher kann er auf Erfüllung des Vertrages bestehen und andernfalls Schadensersatz zu einem ggf. anderweitig gleichwertigen Artikel beanspruchen.

Lerne: Wenn man die Ware behalten will, nimmt man die Anzeige heraus ("Artikel nicht mehr verfügbar") und tritt in keinerlei Verhandlungen mehr ein.

G imager761

Nein, Du darfst nicht vom Verkauf zurücktreten.

Du hast mit Deinem Käufer gemäß BGB einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen.

Der Käufer kann Dich zivilrechtlich zur Erfüllung des Kaufvertrages belangen.

Nur erst mal zum mitschreiben bevor ihr alle den Jungen den Kopf verdreht ...

Ich selber besitze ebenfalls Ebay Kleinanzeigen und es unterscheidet sich grundlegend von jeglichen anderen Plattformen da folgender Fall :

"Ich kaufe gerne ihr Objekt wollen wir einen Treffpunkt ausmachen etc. ?" 

In den Fall sowie davor und auch danach nicht bindend weder rechtswirksam geschweige denn vor der Polizei als Rechtswirkend vorgelegt werden könnte.

Sagen kann man viel aber Deutschland ist immer noch ein Bürokratenstaat also wenn er sich sorgen machen müsste dann nur wenn der Typ der einen wasserdichten rechtsverbindlichen Vertrag mit ihm hat und da ich selber oft auf Ebay bin und die Abläufe kenne schätze ich vom Objekt her und von meiner Intuition aus das der Typ nicht so schlau ist . 

Sprich , er hat nichts zu befürchten . Weder vorm Staat noch vor sonst jemanden ;) 

@Richard197



einen wasserdichten rechtsverbindlichen Vertrag mit ihm hat


nicht dein ernst; meinst wohl in Papierform? schön mit Unterschrift und so!

@peterobm

Ja na klar was denn sonst . Das ist Ebay Kleinanzeigen damit ihr das alle mal versteht . Ihr verwechselt hier wohl Ebay die Auktionsseite mit dem Ableger Kleinanzeigen ...

Gibt doch bitte keine Antworten wenn ihr keine Ahnung habt ...

@Richard197

So einen hahnbüchenden Unsinn im Brustton der Überzeuigung zu vertreten, erfordert schon einiges an Arroganz.

Nimm einfach die Rechtsvorschriften über das Zustandekommen vom Kaufverträgen zur Kenntnis, die in Annahme eines Angebots in übereinstimmender Willenserklärung vorliegen müssen.

Egal ob am Zigarettenautomat, beim Bäcker, im (Prospekt des) Media-Markt, auf ebay oder in virtuellen Flohmärkten wie ebay-Kleinanzeigen:

  1. Der Verkäufer bietet seine Ware feil: invitatio ad offerendum
  2. Der Kaufinteressent macht daraufhin sein Angebot
  3. Der Verkäufer nimmt es (innerhalb einer Frist) an
  4. Es kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag mit wechselseitigem Erfüllungsanspruch zustande
  5. und zwar auch stillschweigend (beim Bäcker auf Kuchen zeigend und Geld hinlegend), konkludent (am Zigarettenautomat Bankkarte einschiebend und Taste drückend) und zwar ohne "wasserdichten Vertrag", gar in Schriftform oder nur mit ausdrücklichen Zusage