Neuregelung A2 Führerschein, schon gedrosselte Maschiene kaufen und mit einem "neuen" A2 Schein fahren?

4 Antworten

Zum Lesen:

https://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie
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Wenn die Maschine offen mehr als 70 kW hat (was bei der R6 der Fall ist) -> dann darfst du sie nicht führen. 

Es geht nicht darum wann die Maschine gedrosselt wurde sondern wann du den Führerschein erworben hast.

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 


Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.  

 
Wichtiger Hinweis für das Ausland  
Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 

Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung bis zum 27. Dezember 2016 erworben hat .

Wer dennoch mit diesen Maschinen über 70 KW mit A2 ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 
Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.



Wenn du deinen Führerschein 2017 gemacht hast darf deine Maschine im ungedrosselten Zustand nur maximal 70kw leistung betragen, diese Maschine darfst du dann auf 48 PS Drosseln.

Hast du deinen Führerschein vor 2017 gemacht kannst du dir eine R6 mit 120 PS kaufen und diese auf 48 drosseln.

Simucraft2412 
Fragesteller
 06.09.2017, 08:01

dh. ich darf auch nicht wenn die Maschine schon gedrosselt kommt vom Vorbesitzer, diese auch nicht fahren? 

Hallo,

bei der Neuregelung geht es ausschließlich um die Fahrerlaubnis und NICHT um das Fahrzeug!

Wenn du das wie beschrieben machst, dann kannst du auch gleich ganz ohne Fahrerlaubnis fahren. Das kommt aufs Gleiche raus.

Es ist so oder so Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

Es gibt dabei auch keine Grauzone und keine Toleranz. Zum Drosseln auf 35 kW / 48 PS darfst du nur ein Motorrad mit maximal 70 kW / 96 PS verwenden.

Dabei spielt es keine Rolle, wann das Motorrad gedrosselt oder gekauft wurde.

Für diese Regelung ist ausschließlich das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis maßgeblich.

Nur die, die bis zum 27. Dezember 2016 den A2 erworben haben, dürfen auch weiterhin alle Motorräder gedrosselt fahren.

Viele Grüße

Michael