Frage an die Motorradfahrer->A2 Neuregelung?

7 Antworten

Hallo,

vorab zwei kleine Anmerkungen:

  1. Maßgebend sind die Kilowatt - es dürfen maximal 70 kW sein. Da bei der eigentlich überflüssigen Umrechnung zu PS eine Rundung erforderlich ist, wird von den meisten auf volle PS aufgerundet und man spricht dann von 70 kW / 96 PS. Das passt halt besser zum Ausdrücken des Doppelten von 35 kW / 48 PS.
  2. Die Regelung ist bereits Ende Dezember 2016 in Kraft getreten. Stichtag ist der 27. Dezember 2016. Auch wenn Führerscheinprüfungen fürs Motorrad da eher unwahrscheinlich sind, könnte das für den ein oder anderen schon viel Bedeutung haben.

Es gilt immer und ausschließlich die originale ursprüngliche Leistung.

Maßgebend sind die in den Papieren eingetragenen Herstellerangaben und dabei gibt es weder einen Spielraum, noch ist das eine Frage der Interpretation.

Jedes Motorrad, das ab Werk maximal 70 kW hat, darf man auch weiterhin auf 35 kW gedrosselt fahren. Alle Motorräder mit auch nur 1 kW mehr nicht, wenn man die Fahrerlaubnis Klasse A2 ab dem 28. Dezember 2016 erworben hat.

Wenn du den A2 danach gemacht hast oder noch machen wirst, dann darfst du dein Wunschmotorrad mit wesentlich mehr Leistung nicht fahren - auch nicht gedrosselt.

Als weitere Info noch folgendes, weil auch da gerne die Hoffnung besteht das Ganze irgendwie umgehen zu können:

Es spielt absolut keine Rolle, wann das Motorrad gedrosselt oder gekauft wurde. Einzig und alleine das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis ist ausschlaggebend.

Viele Grüße

Michael


Uhukleber14 
Fragesteller
 15.02.2017, 23:27

Danke

da jeder hirni unbedingt nen supersportler fahren will - die machen ja den "600er schein" und nicht den a2 -, halte ich für möglich, dass die hersteller irgendwann darauf reagieren werden und 600er sondermodelle im 70kw-trimm anbieten werden.

kawasaki hat ja mit dieser zur ninja umgelabelten er6 schon ein zeichen gesetzt:

http://www.motorradonline.de/einzeltest/erster-fahreindruck-kawasaki-ninja-650.812124.html

annokrat

Es gilt die Leistung des Herstellers und nicht so eine Drossel von 120 PS auf 96 PS  bzw. für auf 48 PS  .

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW 96 PS die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW / 48 PS für die Klasse A2 darstellen. 

Und die vollen  35 KW darf man auch nur mit min. 175 Kilo fahren ist das Bike leichter so geht auch die Leistung runter bei 150 Kilo 30 KW 125 Kilo 25 KW den es gilt dort 0,2 KW / je Kilo . 

Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). 

Dieser gilt jedoch nur im Inland. Im Ausland darf  man mit den Bikes über 70 KW mit A2 nicht mehr fahren das wird dann dort sehr teuer.

Wichtiger Hinweis für das Ausland 

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/Motorrad-A2/aenderung-a2.aspx

 

Kein Spielraum. Siehe meine Antwort auf einen Kommentar.

Die Maschine, welche du drosseln willst, darf auf maximal 70 kW homologiert worden sein.

Allgemeine Infos rund ums Thema: https://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie

Die Korrektur war längst überfällig (seit 2012 falsch in nationales Recht umgesetzt). Die Quittung zahlen nun jene, welche den Führerschein nicht rechtzeitig erworben haben und u.U. schon im Herbst eine Maschine gekauft hatten.

http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/drosselung-auf-35-kw48-ps-neues-gesetz.755508.html

bspw. ein 118ps Motorrad durch Veränderungen am Vergaser auf 95ps neu eintragen lassen kann und dieses Motorrad dann gedrosselt auf 48ps fahren kann?

wäre bereits Fahren ohne gültigen Führerschein 

Uhukleber14 
Fragesteller
 06.02.2017, 23:39

Das ist mir nicht schlüssig?

19Michael69  07.02.2017, 02:12
@Uhukleber14

Das müsste zwar Fahren ohne Fahrerlaubnis heißen, ist aber ansonsten vollkommen schlüssig.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Fährt man mit dem A2 ein Motorrad mit mehr als 35 KW oder ein auf maximal 35 kW gedrosseltes Motorrad, bei dem die Drosselung von einem Motorrad mit mehr als 70 kW abgeleitet ist, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und sogar eine Straftat.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Gruß Michael