Neuer Job, alter Job Kündigung, 1 Monat kein Gehalt?
Hallo, ich habe ein Jobangebot und muss nur noch den Arbeitsvertrag unterschreiben, nun bin ich aber noch in einem festen Arbeitsverhältnis. Dieses könnte ich fristgerecht zum Ende diesen Monats kündigen und müsste dann halt noch die 4 Wochen arbeiten. ABER bis jetzt wurde jeder Mitarbeiter, im jetzigen Unternehmen, fristlos gekündigt nachdem er seine fristgerechte Kündigung eingereicht hat.
Nun zu meinem Problem: Ich bekomme am 01. März dann das Gehalt vom Februar. Am 01.04 würde ich bei der neuen Arbeitsstelle anfangen, diese kann auch nicht vorher besetzt werden, bekomme dann das erste Gehalt am 01.05
Aber was ist mit dem April? Dort habe ich dann kein Geldeingang, habe ich hier irgendwelche Ansprüche vom Amt? Da ich ja in diesem Fall 1 Monat arbeitslos wäre?
8 Antworten
Nein. Du hättest keinerlei Ansprüche gegenüber der Arbeitsagentur, sondern müsstest arbeitsgerichtlich gegen die fristlose Kündigung vorgehen.
Solltest du deshalb allerdings in größere finanzielle Schwierigkeiten geraten, um die Zeit zu überbrücken, kannst du natürlich ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.
Jaaaa? Du wirst unter dieser Prämisse stehend schon wissen, warum du da nicht mehr schreibst...:-)))
Fristgerecht zum Ende diesen Monats (29.2.) kannst Du ganz sicher nicht kündigen.
Wenn Du tatsächlich so eine kurze Kündigungsfrist zum 31.3. hast, kannst Du zu diesem Termin kündigen.
Sofern Du Dir nichts Schwerwiegendes zu Schulden kommen lässt, gibt es keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
Der Arbeitgeber kann Dich aber für den Rest des Arbeitsverhältnisses freistellen - unter Weiterbezahlung deines Gehalts. Das März-Gehalt würdest Du dann wie gewohnt Anfang April erhalten.
Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende.
Also zum reiche die Kündigung am 29.02 ein zum 31.03 richtig? Oder zum 29.02? Nicht das ich hier nun einen Fehler mache
Der 29.2. ist in 5 Tagen.
Wenn Du 4 Wochen zum Monatsende hast, musst Du spätestens am 3. März zum 31. März kündigen.
der charmante Ag kann einer vom AN ausgesprochenen Kündigung nichte infach mit einer von sich zuvorkommen! Und schon gar nicht ohne Grund mit einer fristlosen.
Da vera* einerb seine Angestellten aber ganz gehörig, ist das da Standard?
Wenn du deinen alten Job selbst kündigst hast du keine Ansprüche vom Amt, nein
Aber ich kündige ja zum 01.03 und müsste laut Gesetz dann 4 Wochen arbeiten, dann wäre es kein Problem.
Nur mein jetziger Arbeitgeber hat so gut wie jeden sofort rausgeschmissen, der gekündigt hat.
Dann hätte der AG mich doch gekündigt?
Wie soll der AG dich kündigen wenn du schon gekündigt hast? Etwas unlogisch, hm?
Über einen Zeitraum von 3 Monaten*
ABER bis jetzt wurde jeder Mitarbeiter, im jetzigen Unternehmen, fristlos gekündigt nachdem er seine fristgerechte Kündigung eingereicht hat.
Wie kann einem Mitarbeiter denn fristlos (und vor Allem mit welcher Begründung?) fristlos gekündigt werden, nachdem dieser bereits selber gekündigt hat?
Eine fristlose Kündigung kann nur aus einem schwerwiegenden Grund ausgesprochen werden.
Ein solcher Grund könnte z.B. das Vortäuschen einer Krankheit sein.
Für den Arbeitgeber kommt eine fristlose Kündigung unter anderem bei Vermögensdelikten in Betracht (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung), bei Beleidigungen und bei Tätlichkeiten sowie bei Arbeitszeitbetrug und beim Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit.http://www.hensche.de/Fristlose_Kuendigung_Arbeitsrecht_Kuendigung_fristlos.html
Wenn Du Dich also zeitgleich mit Deiner eigenen Kündigung krank meldest, dann könnte der Arbeitgeber vermuten dass eine Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit vorliegt und seinerseits fristlos kündigen. Allerdings wäre das dann immer noch zu Beweisen - was bei Vorliegen einer ärztlichen AU sehr schwer werden dürfte - und sicherlich oft ein Fall fürs Gericht.
Deinerseits würde ich also, wenn der Arbeitgeber wirklich nach Deiner Kündigung eine fristlose Kündigung ausspricht eine Arbeitsplatzschutzklage (auch Kündigungsschutzklage genannt) erheben. Dieses muss innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen.
wer lesen (und verstehen) kann, ist klar im Vorteil !