Gehaltszahlung?

4 Antworten

Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Wenn sie also nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber das Entgelt nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig (§ 614 BGB)

Arbeitgeber müssen bei der Gehaltszahlung sowohl die gesetzlichen Bestimmungen für die Fälligkeit des Arbeitsentgelts beachten, als auch abweichende Regelungen in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen.

Üblich sind heute Vereinbarungen über monatliche Zahlungen mit schriftlicher Abrechnung und Zahlungen zum Monatsende beziehungsweise bis zum 15. Kalendertag des folgenden Monats in bargeldloser Form. Solche Regelungen, bei denen eine spätere Fälligkeit des Arbeitsentgelts vereinbart ist, sind normalerweise rechtlich nicht zu beanstanden.

Arbeitgeber sollten die Gehaltszahlung nicht länger als bis zum 15. des Folgemonats hinauszögern. Denn darüber hinaus ist aus Sicht der Gerichte die Zumutbarkeitsgrenze für Arbeitnehmer erreicht. Das LAG Baden-Württemberg entschied hierzu, dass eine Klausel, nach der das Gehalt eines Arbeitnehmers zum 20. des Folgemonats fällig sein sollte, unwirksam ist (Urteil vom 9.10.2017, Az: 4 Sa 8/17). 

Rede mit der Firma und bitte um eine regelmäßige Abschlagszahlung am Monatsende (Ende Mai)...die Restzahlung kommt dann halt zu dem in der Firma üblichen Termin.

Nein, das ist nicht rechtens.

Kommt bestimmt gut, wenn du direkt im ersten Monat schon einen auf Paragraphenreiter machst...

zzz6124 
Fragesteller
 23.05.2022, 14:54

Ja eben. Aber ich weiß nicht wie ich hier vorgehen soll

ErsterSchnee  23.05.2022, 14:56
@zzz6124

Du könntest ja mal in der Personalabteilung fragen, ob das überhaupt stimmt, was du so gehört hast...

Nein, das ist nicht Rechtens. Wenn du zum 1.5. startest musst du für den Monat auch bezahlt werden.

Spätestens bis zum 1. des Folgemonats sollte dein Gehalt da sein.

Hast du mit der Personalabteilung oder deinem Chef schon gesprochen?

ErsterSchnee  23.05.2022, 14:56
Spätestens bis zum 1. des Folgemonats sollte dein Gehalt da sein.

Sachlich falsch.

Rolajamo  23.05.2022, 14:56
@ErsterSchnee

Echt? Also ernsthaft :D Wann dann? Ich dachte es muss immer bis zum 1. drauf sein.

ErsterSchnee  23.05.2022, 14:59
@Rolajamo

Ich meine, dass der späteste Termin der 15. des Folgemonats ist. Dann muss aber zum Monatsende ein Abschlag gezahlt werden.

Bei Abrechnung nach geleisteten Stunden ist der Monatsletzte als Termin ja organisatorisch gar nicht möglich.

Steht aber alles im Gesetz, wenn du es ganz genau wissen willst.

zzz6124 
Fragesteller
 23.05.2022, 14:57

Nein, noch nicht bzw. es kam die Begründung ich müsse erstmal ein Monat Vorarbeiten bevor ich dafür Gehalt bekomme

Rolajamo  23.05.2022, 15:00
@zzz6124
es kam die Begründung ich müsse erstmal ein Monat Vorarbeiten bevor ich dafür Gehalt bekomme

Puh. Wenn du weitere Jobs in Aussicht hast würde ich direkt kündigen. Bei solchen Arbeitgebern hast du immer wegen irgendwas Stress...

In einem Bewerbungsgespräch für einen Ausbildungsplatz meinte der Chef, dass man zuvor ein einjähriges Praktikum machen soll. Ich hab direkt abgelehnt und bin gegangen....

ErsterSchnee  23.05.2022, 15:01
@zzz6124

Das ist ja auch richtig. Gehalt gibt es oft erst im Nachhinein.

Rolajamo  23.05.2022, 15:01
@ErsterSchnee

Dann müsste das Gehalt aber Ende Mai kommen. Ansonsten wurde ja schlichtweg nichts bezahlt.

ErsterSchnee  23.05.2022, 15:01
@Rolajamo

Das ist korrekt.

zzz6124 
Fragesteller
 23.05.2022, 15:02
@ErsterSchnee

ja Das stimmt. Aber erst am 23.06. für den Monat Mai ?

ErsterSchnee  23.05.2022, 15:03
@zzz6124

Wie schon in meiner Antwort geschrieben - das ist nicht rechtens.

ErsterSchnee  23.05.2022, 15:06
@zzz6124

Es sei denn, du bekommst Mindestlohn. Dann ist das erstaunlicherweise anders...

zzz6124 
Fragesteller
 23.05.2022, 15:20

Habe auch einen Tarifvertrag bei IG Metall

Spätestens zum 15. des Folgemonats ist zumutbar. Es muss Dir jedoch ein Vorschuss zum Ende des Abrechnungszeitraums gewährt werden