Gehalt nach eigener kündigung?

6 Antworten

Klar, muss er das. Die Zeit, die du gearbeitet hast, muss er auch vergüten - allerdings kann er andere Dinge gegenrechnen. Was das alles sein könnte, steht im Arbeitsvertrag. Bei mir steht z.B. drinnen, dass ich Schulungen zurückzahlen muss, wenn ich danach nicht noch ein paar Monate dort arbeite.

Nur in der Zeit in der du gearbeitet hast, also anteilig nach den Arbeitstagen. Die restlichen Tage braucht er nicht bezahlen.

Ja ich hab nach Stunden gearbeitet ich hab immer nur soviel geld bekommen wie ich gearbeitet habe also muss er mir die tage die ich im monat gearbeitet hab zahlen 

@Maxuchiha

Genau das habe ich oben geschrieben.

Nein, natürlich nicht.

Warum aber nicht ich habe schließlich Leistung dafür erbracht

Aber sicher muss er. Bis zum letzten Tag. Beim halben Monat natürlich anteilig.

@Treueste

Angenommen er hätte noch vier Wochen Resturlaub von 2016, bei einem Monat Kündigungsfrist. Muss er dann bis 3.2. arbeiten, bekommt aber Ende März dann noch sein März-Gehalt?

Natürlich.muss er

Ja muß jeder arbeitgeber bezahlen solange du gearbeiten hast  must er auch deine gehalt zum nächsten fälliegen termin zahlen zb hast du früher dein geld zum 31 bekomen wirst du es jetz auch nochmal zu dem zeitpunkt bekommen.

Mein Gehalt kam immer am 27.ten spätestens 28.ten