Kündigungsfrist 3 Monate welches Datum muss in der Kündigung stehen?

6 Antworten

Muss ich in die Kündigung den 01.04. oder den 01.05. reinschreiben?

Weder noch. Man kann nämlich nur zum Monatsende kündigen.

Also Kündigung zum 30.4.13, wenn diese spätestens am 4.2.13 beim Vermieter ist.

Hallo, ich will meinen derzeitigen Mietvertrag kündigen und muss ab 01.02. 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Muss ich in die Kündigung den 01.04. oder den 01.05. reinschreiben?

  • Die Kündigung muss am dritten Werktag im Februar eingegangen sein.

  • Das Kündigungsdatum ist der 30. April 2013; das ist der letzte Tag des Monats.

Ich würde den 30.04.2013 empfehlen, aber die Kündigung lieber einen Tag eher als zu spät abgeben oder abschicken.

skychecker  22.01.2013, 00:16

Wobei man ja bei einer Kündigung für Wohnraum dann doch eher "Zeit" hat...

BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Theoretisch langt es immer, wenn man fristgerecht kündigt. Wenn du es dann ganz genau nehmen möchtest, kündigst du zum 30.04.2013.

Die genauen Bedingungen stehen in Deinem Mietvertrag. Oftmals ist die Kündigung (Abgabe bzw. Eingang des Schreibens) noch bis zum 3. Werktag gültig. Mein neuer Vermieter hat mich extra darauf hingewiesen. So konnte ich einen ganzen Monat Miete bei meinem alten Vermieter sparen. Bei mir war der 3. ein Sonntag, so konnte ich meine Kündigung noch am Montag am 4. abgeben. Ich hatte mir gleich eine Kopie gemacht um mir den Abgabetermin bestätigen zu lassen.

Bei der Formulierung des Kündigungstermin ist auch zum 30. xxxx 2013 möglich, dann kann man naturlich auch die Kündigung rechtzeitig abgeben.

skychecker  22.01.2013, 00:17

Nicht nur oftmals, sondern immer...

BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

power01  01.02.2013, 18:53
@skychecker

Bei Verträgen aus alten "DDR-Zeiten" ist einiges anders! Kündigungsfristen mitunter nur 2 oder 4 Wochen. Sie sind immer noch gültig!