Kündigung, Fristgerecht zum 30. oder 31.?

6 Antworten

Die Kündigung gilt zum Monatsletzten. Ob du deine Kündigung am 26., 28. oder 30. abgibst, ist vollkommen uninteressant. Denn die Kündigungsfrist ist eine Mindestfrist - sie bedeutet nicht, dass du exakt einen Monat vorher abgeben musst.

Außerdem beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Letzten - und das ist in den seltensten Fällen dasselbe wie ein Monat.

Man kündigt zum Monatsletzten.

Wenn Du Ende Juli aufhören willst, kündigst Du zum 31. Juli. Der 30. Juli ist nicht "Ende des Monats".

Hast Du eine Frist von einem Monat zum Monatsende muss der AG die Kündigung spätestens am 30. Juni erhalten, sind es vier Wochen ist der 3. Juli der letzte Eingangstermin.

Wenn es nach gestzlichen Fristen geht, ist es immer: zum 15. oder MOnatsletzten.

Bei einem längeren Monat also zum 31!

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www.kanzlei-hasselbach.de Sie können als Arbeitnehmer gesetzlich mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen.




Üblicherweise werden Kündigungen zum Monatsende ausgesprochen (vergleiche auch § 622 BGB).

Im Juni kündigst du also zum 30.06. und im Juli zum 31.07.

Abgeben musst du deine Kündigung (wenn es keine fristlose ist) spätestens zum Beginn der Kündigungsfrist, also je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Beschäftigungsdauer zwei Wochen, einen Monat oder gar länger vorher.

Deswegen lies dir mal den Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch durch.

Wenn das Arbeitsverhältnis zum Monatsende Juli enden soll, dann schreibst Du ....fristgerecht zum 31.Juli 2017, auch wenn Du die Kündigung schon am 15 Juni abgibst.