job gefunden, 1 monat arbeitslosengeld zurückzahlen?
hi wenn mann einen job gefunden hat zb zum 01.05 mai und arbeitslosengeld im vorraus bekommen hat vom jobcenter, muss man wikrlich dann 1 monat arbeitslosengeld zurückzahlen? also mit einem neuen job erstmal in schulden gehen?
vorrausgezahltes arbeitslosengeld für mai und das gehalt von der arbeit kommt ende mai, also 2 gehälter. ich bin verwirrt.
5 Antworten
Das Arbeitsentgelt, welches im Mai eingeht, wird rückwirkend auf das für Mai gezahlte ALG 2 angerechnet, und es kommt zu einer Rückforderung.
Ja, selbstverständlich musst du doppelt erhaltenes Geld zurückzahlen.
Wenn du das Geld im Mai erhältst, musst du es natürlich auch zurück zahlen.
Einkommen wird immer in dem Monat angerechnet, in dem es zufließt.
Wenn aber in deinem Arbeitsvertrag steht, dass am Ende vom Monat gezahlt wird brauchst du es gar nicht versuchen, deinen AG zu fragen ob er später zahlt.
Doch, der AG kann am Nachmittag des letzten Tages des Monats überweisen. Dann passt beides.
Hast du den Arbeitsvertrag zur Hand oder wie kommst du zu dieser Annahme?
Kommentierst Du hier unter zwei verschiedenen Namen?
Nein, ich bin wohl nicht die einzige die bemerkt, dass deine Aussage Quatsch ist. Du weißt nicht, was im Vertrag steht und zu wann der Arbeitgeber zu bezahlen hat. Noch dazu ist es kein guter Start in seiner neuen Arbeit wenn er seinen Arbeitgeber nach einem Monat bereits darum bittet, sich Geld zu erschleichen.
Sage Deinem Arbeitgeber, dass er dir das erste Gehalt erst im Juni überweisen soll. Dann brauchst du es nicht zurückzahlen.
Damit würde sich der Arbeitgeber unter Umständen strafbar machen, wenn der Arbeitsvertrag eine andere monatliche Zahlung vorsieht, also wie hier in diesem Fall am Ende des Monats.
Wenn der Arbeitgeber am letzten Tag des Monats nachmittags überweist, erfüllt er seine Pflicht und das Geld ist trotzdem erst im nächsten Monat auf dem Konto.
Der Arbeitsvertrag legt im Regelfall die Fälligkeit des Lohns fest und alleine darum geht es hier !
Woher willst Du denn wissen das der Arbeitgeber dann seinen Pflichten nachgekommen ist, kennst Du den Inhalt des Arbeitsvertrages ?
???
Ich habe lediglich aufgezeigt, wie ein Arbeitgeber in einem Monat überweisen kann und das Geld beim Empfänger im nächsten Monat auf dem Konto sein kann.
Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass der AG immer am 28. eines Monats überweist, dann muss er das. Wenn drin steht "zum Ende des Monats" dann wäre mein obiger Vorschlag in diesem Fall besser für den OP.
Dann müsste der Lohn aber auch im besagten Monat auf dem Konto sein, sonst müsste im Arbeitsvertrag stehen, dass der Lohn im Folgemonat fällig wird.
Ja, es gilt hier das Zuflussprinzip !
Wenn dein Lohn noch im Mai auf dem Konto eingeht, wird dieser entsprechend auf die Leistungen für Mai angerechnet, was nicht der Fall wäre, würde der erste Lohn erst im Juni auf dem Konto eingehen.
Ist dein anrechenbares Nettoeinkommen dann höher als deine Leistung die Du für Mai bekommen hast, dann muss die komplette Leistung für Mai erstattet werden, könntest dann einen schriftlichen formlosen Antrag auf Ratenzahlung stellen.
und wenn ich es am 1 des nächstens monats bekomme?