Negative Mieteinnahmen Steuuerklärung

6 Antworten

Keine Ahnung, was das Finanzamt da gemacht hat. Natürlich kann man im Normalfall durch Vermietung einen Verlust machen (z.B. bei Leerstand), und dieser Verlust mindert das zu versteuernde Einkommen und mindert dann auch die restliche Steuerlast bzw. führt zu einem Verlustvortrag ins nächste Jahr...

Kann es vielleicht sein, dass Ihr die Werbungskosten nicht nach Haus und Einliegerwohnung geteilt habt? Denn natürlich dürft Ihr als Werbungskosten auch nur den Anteil für die Einliegerwohnung ansetzen...

Auf jeden Fall mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und ´fragen, das ist so nicht ok...

Es gibt keine negativen Mieteinnahmen.

Es gibt nur den Begriff "Verlust bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung", wenn nämlich die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen.

Allerdings können die Renovierungskosten für die selbstgenutzte Wohnung nicht berücksichtigt werden, weil hierfür auch keine Mieteinnahmen anzusetzen sind.

Die Kosten, die nur auf die vermietete Einliegerwohnung entfallen, können voll geltend gemacht werden, und alle anderen Kosten nur nach dem Verhältnis der Wohnflächen.

Wenn die Einliegerwohnung an Verwandte vermietet sein sollte, muss die Mindestmiete berücksichtigt werden.

Aber in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid müsste das Finanzamt eigentlich seine Entscheidung begründet haben.

Hallo, ich habe meinen Steuerbescheid 2012 bekommen. WIr haben durch einige Renovierungen etc. im letzten Jahr negative Mieteinnahmen gehabt (Selbstgenutztes Haus + Einliegerwohnung). Jetzt hat uns das Finanzamt diese auf "0" gekürzt. Ich habe irgendwo gelesen, dass ich negative Steuereinnahmen aber ansetzen darf und die mein Einkommen sozusagen mindern.

Aufwendungen/Renovierungen vermindern natürlich die Mieteinnahmen.

Zunächst ist es doch positiv, dass die Mieteinahmen auf Null gesetzt wurden, dann zahlt man keine Steuern darauf.

Die Frage ist nmur, ob Ihr nicht geld verschenkt. Denn wenn Ihr z.B. 30.000 € an Renovierungskosten hattet, aber nur 10.000 an Mieteinnahmen habt, dann ist es besser wenn man die Kosten auf mehrere Jahre verteilt.

Kennt sich da jemand aus!?

Ein Steuerberater.

Wir haben ein Haus mit 8 Wohneinhheiten und zahlen gerade mal 220 € für den Steuerberater

MfG

Johnny

Sodala, lesen hilft. Sorry, hab es zwei mal gelesen, aber wohl immer überlesen. Laut FA liegt keine Überschusserzielungsabsicht vor. Ich hatte es im letzten Jahr an meinen Bruder vermietet. Zum marktüblichen Mietzins. Jetzt schreiben sie, dass es nur angenommen werden kann, wenn bei einer befristeten Vermietung an einen angehörigen ein Totalüberschuss erwirtschaftet wird. Es war befristet. Aber jetzt ist es wieder vermietet...

Aber ihr könnt mir evtl. noch wo helfen. Ich habe bei der 2011 Erklärung mein volles Elterngeld angegeben. Jetzt haben Sie es für 2012 nochmal mit rein genommen. Steht so in den Erläuterungen. Kann ich den Betrag aus dem Bescheid von 2011 ersehen, dass ich es nochmal kontrollieren kann und dann natürlich auch dem FA zeigen kann? Also wo sind die mit drin? Beim der Lohnsteuererklärung gab es ja ein Feld mit Lohnersatzleistungen oder so...aber im Bescheid finde ich es nicht!!!

ChrisHH  26.09.2013, 12:13

Der Totalüberschuss bezieht sich aber auf die gesamte Nutzungsdauer des Objekts. ich würde da erstmal Einspruch einlegen (zur Fristwahrung) und die Sache dann mit einem Steuerberater besprechen.

Dadurch sollte in der Tat ein Verlustvortrag entstehen.

  • Gibt es denn positive Einkünfte die mit den Verlusten aus Vermietung und Verpachtung verrechnet wurden bei der Summe der Einkünfte?
  • Hast du die Begründung gelesen auf der Rückseite des Bescheids?