wie hoch werden Mieteinnahmen versteuert = Einnahmen-Zins=0

3 Antworten

Wenn sich Einnahmen und Werbungskosten decken (was eigentlich selten vorkommt) , dannn betragen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung genau 0€, also werden auch genau 0 € versteuert.

und die der Zins zählt zu den Werbungskosten?

@marchenigin

Ja, sofern er mit einem Kredit zur Finanzierung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung in Zusammenhang steht.

Wenn Du weder Gewinne noch Verluste aus der Vermietung&Verpachtung machst, dann beträgt die Steuer darauf genau 0 €.

Es kann unter dem Strich aber gern auch ein Verlust stehen gleiben. Da Du neben Deinen Mieteinkünften vermutlich noch andere Einkünfte aus nichtselbständigen Tätigkeiten hast, werden die Verluste aus Vermietung&Verpachtung mit den Einkünften aus anderen nichtselbständigen Tätigkeiten verrechnet. Dies kann dazu führen, dass die Steuern, die bereits an das Finanzamt abgeführt wurden (im Rahmen der Einkünfte aus anderen nichtselbständigen Tätigkeiten) zu hoch angesetzt waren. In der Folge gibt es meist eine Steuererstattung bei der Einkommensteuererklärung.

Falls Du aber Gewinne aus Vermietung&Verpachtung machst, dann erhöht dies Dein zu versteuerndes Bruttoeinkommen, was zu einer Steuernachzahlung führen kann.

Das Entscheidene ist also, dass Einnahmen aus Vermietung&Verpachtung nicht separat versteuert werden sondern erst mit allen anderen nichtselbständigen Tätigkeiten addiert werden (wie z.B. Gehaltszahlungen aus Haupttätigkeiten oder Nebenjobs oder z.B. Zinsen aus Kapitalanlagen). Auf den Gesamtbetrag wird dann die Einkommensteuer fällig.

@Hallo marchenigin

Ich stimme da psycho 24 voll zu.

Wenn Du selbst nicht weist, was Du alles absetzen kannst, solltest Du Dir einen Steuerberater suchen.

Außer Zinsen, Abschreibung, Kosten des Notar´s, Fahrten zum Objekt, Ausgaben für Mietersuche und natürlich alle Nebenkosten vom Hausgeld, allerdings ohne die Rücklagen. Sollte jedoch aus den Rücklagen für Sanierungen oder Reparaturen etwas entnommen worden sein, kannst Du dies auch absetzen. Auch die Handwerkerrechnungen für selbst getätigte Sanierungen.

Wenn Du ein Privatdarlehen von jemanden geliehen bekommen hast, mache einen Darlehensvertrag in denen alles festgehalten wird (z.B.Höhe, Laufzeit, Zinssatz). Die Zinsen überweist Du von Deinem Konto. Dann hast Du einen zusätzlichen Beleg.

Du siehst also, dass Du Dich da noch erkundigen musst.Also spar nicht an der verkehrten Seite.