Müssen Mieteinnahmen von Kindern versteuert werden?

10 Antworten

das sind keine Mieteinnahmen, sondern Beiträge zu den Lebenshaltungskosten. Schließlich besteht kein Mietvertrag, sondern dieser Unterhaltszuschuss beinhaltet mit Sicherheit auch noch Verpflegung, Wäschereinigung, Strom, Heizung, Beiträge GEZ, und, und, und.

Heißt das ja oder nein?

@Sisko234

NEIN - D.h., dass Du das Wohngeld nicht wie eine Mieteinnahme zu versteuern brauchst.

Ich denke nicht, aber wenn ja.. obwohl ich sehr gesetzestreu bin, würde ich darüber hinweg sehen und es nicht angeben.

und man schenkt alles den kindern und zahlt keine steuern mehr....

Klar, Steuerhinterziehung ist ner schlimm.

Jaja, ist schon recht. Ich sag ja nicht, dass ich das Gehalt nicht angeben würde, aber ob ich etwas fürs Wohnen und Essen verlange, muss niemand wissen. Denk darüber was ihr wollt.

Prämissen:

Es besteht kein Mietvertrag?

Das "Kind" kauft nicht selbst ein und kocht auch nicht selbst?

Es führt auch keinen eigenen Haushalt innerhalb der Wohnung?

INsoweit sehe ich das nur als teilweisen Kostenersatz für Aufwendungen der Eltern, die diese tatsächlich gemacht haben.

Ich bezeichne das mal als durchlaufenden Posten.

Etwas anderes ist das Kostgeld, das z.B. ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt ( Kost und Logis frei ). Das ist eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung, die zu versteuern ist

Wohngeld nein, Miete ja. Hier sind 2 verschiedene Begriffe! In der Praxis geben die Kinder was daheim ab und gut ist. Kein Vertrag, keine Überweisungen, keine Meldungen an FA

Sofern es sich um Mieteinnahmen handelt ja; Beiträge zum gemeinsamen Lebensunterhalt hingegen sind nicht greifbar!