Minijob im Studium ans Finanzamt gemeldet, Verlustvortrag?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was das Finanzamt festgestellt hat ist korrekt - es gibt keine Korrekturmöglichkeit mehr - der Minijob hätte pauschal versteuert werden müssen, um den Verlustvortrag zu haben.

So ist er nach Steuermerkmalen versteuert worden - bei dem geringen Betrag ist aber keine Lohnsteuer angefallen.