Wie versteuere ich Mieteinnahmen?

7 Antworten

Dein Nettoverdienst interessiert niemanden!

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) werden genau wie jene aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) der Summe der Einkünte zugerechnet.

Die Lohnsteuer (§ 38 EStG) ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld. Wenn die Mieteinnahmen hoch genug sind, kann es sein, dass du nachzahlen musst und ggf. dass das Finanzamt ab nächsten Jahr vierteljährliche Vorauszahlungen von dir haben will.

Von den Mieteinnahmen abgezogen werden die Werbungskosten (§ 9 EStG), z.B. Erhaltungsaufwendungen, Kreditzinsen, etc. Was übrig bleibt als Ergebnis der Anlage V wären dann o.g. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Übrigens: Wer Mieteinnahmen hat, ist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet (bis 31.05.2016). Nicht-Abgabe führt zur Mahnung und ggf. zur Schätzung der Steuerschuld. Schätzungen gehen i.d.R. zu Lasten des Steuerpflichtigen.

Da für gibt es die Anlage "V" zur Einkommensteuererjklärung.

Bruttomieteinnahmen, also alles was der Mieter zahlt, abzüglich aller Kosten, die Du für diese Immobilie hast und auch die AfA Absetzung für Abnutzung von 2 % auf Kaufpreis, oder Herstellungskosten (ohne Grundstücksanteil) wird abgezogen.

Habe ich dann am Ende des Monats 2500€ Netto auf meinem Konto

Am Ende des Monats ja, am Ende des Jahres nicht. Automatisch wird hier sowieso nichts abgezogen.

Du musst eine Steuererklärung machen und den tatsächlichen "Gewinn" versteuern lassen.

Die monatlichen 500 € sind allein auch kein Gewinn, sondern erst einmal der Umsatz. Hiervon werden dann die Werbungskosten abgezogen (Instandhaltung, Verwaltung, etc.) und dann versteuert.

Im übrigen empfehle ich Dir, die monatlichen Einnahmen nicht zu "verprassen". Es kann durchaus sein, dass die Vermietung aufgrund Instandsetzungsmaßnahmen oder Mietausfall ein Verlustgeschäft wird.

Du musst dann ab dem nächsten Jahr die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) mit abgeben. Eigentlich erklärt sich das selbst.

Wenn du dir unsicher bist, kannst du das ja einmal vom Steuerberater machen lassen, dann hast du für die Zukunft ein Muster.

Das wird natürlich jährlich gemacht. Du solltest also einen Teil der Miete für die Steuer zurück stellen.

jedes Einkommen, muss am Jahresende Versteuert werden, zuzüglich deines Gehalt´s, egal von was/wo du das Geld bekommst, es sind Nebeneinnahmen