Steuerbescheid - Finanazamt kürzt Entfernungspauschale

5 Antworten

Das Finanzamt darf den Steuerfall jedes Jahr neu prüfen und ist nicht an seine Entscheidungen aus den Vorjahren gebunden.

Wenn die größere Entfernung tatsächlich zu einer größeren Zeitersparnis führt, muss das Finanzamt diese Entfernung akzeptieren. Also lege Einspruch ein, begründe ihn mir der Zeitersparnis, und warte auf die Entscheidung.

So, ich habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert. Die haben das neu berechnet, weil die Straße, in der meine Firma liegt, letztes Jahr umbenannt wurde. Da dachten die wohl, es wäre ein neuer Standort. Ich habe ihr den Sachverhalt erklärt und wenn ich ihr jetzt noch schriftlich bestätige, dass ich wie bisher den längeren Weg fahre, bekomme ich einen neuen Bescheid. Hätte nicht gedacht, dass das so einfach wird. Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

@syfalk

Vielen Dank für deine Rückmeldung! :)

@syfalk

Das hört sich gut an. Die Frage ist nur, ob Du Dich auf die Zusage verlassen kannst. Wenn nämlich die Einspruchsfrist abgelaufen ist und von Seiten des Finanzamts nichts passiert ist, kannst Du Dich auf eine fernmündliche Zusage im Zweifel nicht berufen. Daher würde ich Dir empfehlen, formell Einspruch einzulegen und zur Begründung bestätigen, dass Du weiter die längere aber zeitlich kürzere Strecke fährst.

Auf die letzten Jahre kannst du dich nicht berufen. Da könnte es höchstens passieren, dass auch die Bescheide falsch waren. Solche Angaben werden nur stichprobenartig geprüft.

Was wurde denn verworfen? Der Fahrweg an sich, oder hast du zu viele Tage angegeben?

Du kannst auch einen etwas längeren Weg wählen, wenn das mit einer besseren Anbindung einhergeht.

Es wurden die Kilometer gekürzt. Ich fahre immer den längeren Weg, weil der einfach schneller ist (Autobahn und Bundestraße), wenn ich den kürzen Weg über Land fahre, brauche ich fast 20 Minuten länger.

Vielleicht hast du ne neue Bearbeiterin, die nicht mehr die große Entfernung (Umweg) über die Autobahn, sondern die wirkliche Entfernung über die Landstraße aktzeptiert.

Ach was, das habe ich mir wohl auch schon gedacht. Bitte nur Antworten, dir mir auch helfen.

@syfalk

Wenn die Entfernung, die du jahrelang angegeben hast, der Wahrheit entspricht, brauchst du doch keine Angst vor irgendwelchen Rückzahlungen zu haben.

Aber wenn du jahrelang, sagen wir es mal so - eine Grauzone ausgenutzt hast, würde ich lieber ruhig bleiben und die berechtigte Kürzung akteptieren.

Du kannst Dich gerne auf die letzten Jahre berufen, aber das wird Dir nichts bringen. Zurückzahlen musst Du nur, wenn sie Dir Betrugsabsichten unterstellen (Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung).

hast aber schnell dein bescheid gekriegt.wann hast du den deine steuererklärung abgegeben?