Wie berechnet man den Kinderunterhalt?
Ich weiß, dass man meistens die DüsseldorferTabelle als Grundlage benutzt, aber von welchem Einkommen geht man aus? Von den Gesamteinkünften von Arbeit oder Rente laut Steuerbescheid, oder von dem zu versteuernden Einkommen laut dem Bescheid, das natürlich niedriger ist. Muss man auch die Kapitalerträge dazuzählen? Wenn ja, kann man die 25% Kapitalertragssteuer plus 801 Sparer-Pauschbetrag abziehen? Und dann das vom Finanzamt festgestellte Einkommensteuer für das Ganze (Normaleinkommen plus Kapitalerträge) für das Jahr abziehen, um auf das relevante Bemessungseinkommen zu kommen?
5 Antworten
Bis 18 geht man vom bereinigten Netto aus und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten.
Vereinfacht ausgedrückt kann man die letzten 12 Einkommensnachweise nehmen und das Nettogehalt zusammen rechnen. Dann durch 12 teilen. Ebenso 1/12 des letzten Einkommensteuerbescheides nehmen (falls nicht neu verheiratet) und zusätzliches Einkommen wie z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalerträge etc.
Dagegen rechnet man die Abzüge wie die 5% Pauschale für Arbeitnehmer oder auch die genauen Kilometer, Vorsorgeaufwendungen die über ein bestimmtes Maß nicht hinaus gehen etc.
Was genau Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Zum Schluss wird dann gesehen ob man mehr oder weniger als 2 Unterhaltsberechtigte hat. Danach bemisst sich dann die Eingruppierung in der entsprechenden Stufe der Düsseldorfer Tabelle, die von 2 Unterhaltsberechtigten (egal welchen Ranges) ausgeht.
Nein, der Betrag ist immer pro Kind! Es kommt halt darauf an welches Kind zuerst dran kommen würde und ob dann noch Unterhalt für das Andere "übrig" ist. Das hat mit der Rangfolge zu tun. Die Düsseldorfer geht bei der Summe von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Die Summe die dort steht gilt aber natürlich PRO Person ;-). Hat man nur einen Unterhaltsberechtigten und müsste man nach Stufe 1 zahlen (also bis 1900,- Euro bereinigtes netto), dann muss man Stufe 2 zahlen... Hat man drei Unterhaltsberechtigte und müsste nach Stufe 4 zahlen, dann muss man am Ende nur nach Stufe 3 zahlen. Wenn es nur 2 Unterhaltsberechtigte wären, dann bliebe es bei Stufe 4...
Du addierst alle Einkommen zusammen (brutto), auch die Kapitaleinkünfte. Dann ziehst Du genau die Steuern und Sozialabgaben ab, die sich aus Deinem Steuerbescheid ergeben. Vom Monatsbetrag ziehst Du dann noch Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Was man sonst noch abziehen kann, erfährst Du hier: https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/
Hallo donnellan,
der Unterhaltsbetrag berechnet sich nach dem "bereinigten" Nettoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist damit nicht identisch. Kapitalerträge zählen als Einkommen. Steuer geht ab, Sparer-Pauschbetrag nicht.
Insgesamt ist die Unterhaltsberechnung eine diffizile Angelegenheit.
Die Düsseldorfer Tabelle ist erst relevant, wenn das bereinigte Nettoeinkommen feststeht.
Näheres liest du gerne hier:
https://www.unterhalt.com/unterhaltsberechnung-kindesunterhalt-berechnen.html
Viel Erfolg.
iurFRIEND®AG
In der Düsseldorfer Tabelle steht auch, wie man das Einkommen bereinigt.
Sind Sie sich sicher, dass (wenn ich Sie richtig verstanden habe) 2 Kinder insgesamt denselben Betrag bekommen würden wie nur 1? Bis jetzt war ich davon ausgegangen, dass der Betrag pro Kind ist, also insgesamt ungefähr 2x soviel (obwohl es ziemlich schwierig ist, nachzuvollziehen, wieso ein Kind soviel an Unkosten kosten kann).