Nebenkostenabrechnung für Garage?

8 Antworten

Es ist kein Wohnungsmietvertrag.

Die erste Frage ist doch, ob überhaupt separate Betriebskostenzahlung für den Garagenplatz vereinbart ist. So etwas müßte im Mietvertrag stehen.

Ansonsten gibt es dafür keine Fristen, die den Wohnungsmietverträgen entsprechen.

Ihre Zahlungverpflichtung ergibt sich aus dem Wortlaut Ihres Mietvertrages.

Ist da lediglich eine Stellplatzmiete ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Nebenkosten vereinbart, zahlen Sie auch nicht mehr als die vereinbarte Stellplatzmiete.

Weisen Sie folglich die Forderugn des Vermiteters als unbegründet zurück, falls Sie keine darauf folgend fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses zu fürchten haben.

Da keine Nebenkosten vereinbart sind, sind sie auch nicht zu bezahlen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bin kein Fachmann
Aber logisch wäre das es kein gewerbemietvertrag ist wenn du kein Gewerbe hast....

Und da es dann ein privater Mietvertrag ist sollten da auch die entsprechenden Gesetzesvorgaben gelten

Er kann ja wohl kaum 10jahre später mit Nebenkosten um die Ecke kommen

Und wenn er dir Nebenkosten des letzten Jahres in Rechnung stellen darf muss er diese natürlich auch nachweisen können

Gerhart  13.03.2019, 13:14

Dein Kommentar hinkt in jedem Satz: Der Vermieter vermietet keinen Wohnraum sondern einen Gewerberaum. Daher weht der Wind!

Besondere Gesetzesvorgaben für Privatpersonen gibt es nicht.

Der MV besteht seit 12-2016. Da sind keine 10 Jahre verflossen.

Der Vermieter d a r f keine Nebenkosten in Rechnung stellen, weil die vertragliche Grundlage fehlt.

Dave0000  13.03.2019, 13:41

Dann ist es ja gut wenn du da Klärung schaffen kannst

Woher weißt du denn das der Vermieter Gewerberaum vermietet?

Ich habe auch schonmal privat ne Garage gemietet und vor Jahren mal nen einzelnen Raum in nem Anbau bei nem bauern
Das habe ich Beide Male privat gemacht

ICh habe auch nicht gesagt das er 10jahre dort schon mietet
Lediglich sollten die "10jahre" eine beispielzeit sein um zu verdeutlichen das man natürlich Fristen hat (wenn nicht vertraglich anders vereinbart)

Ist in der Halle Licht, Strom und Heizung? Nutzt du das?

schelm1  13.03.2019, 09:44

Die Frage ist wenig zielführend!

Thenewuser 
Fragesteller
 13.03.2019, 09:46

JA, in der Halle ist quasi hauptlicht (wo ich selber (in eigenleistung) bereits neue Leuchtmittel eingesetzt habe, da der Vermieter das nicht gemacht hat)

  • für meinen abgetrennten bereich gibt es eine Strom Unterverteilung mit eigenem Zähler, den ich nutze.
Lord2k14  13.03.2019, 10:04

Ob das so ist, ist irrelevant, da nichts vereinbart ist.

Dave0000  13.03.2019, 13:45

Wenn aber nichts vereinbart ist und der Mieter einfach leuchtmittel besorgt um dort Licht auf Kosten von jemand anderem zu produzieren , wäre das dann nicht Diebstahl?

Thenewuser 
Fragesteller
 13.03.2019, 15:37
@Dave0000

vorhandene Leuchtmittel für die Grundbeleuchtung der gesamten Halle waren defekt. Der vermieter hat dies auf mehrfachen Hinweis nicht behoben, somit konnte ich die Halle nicht betreten um zu mein Abteil zu kommen. (weil dunkel)

ergo habe ich die Leuchtmittel ersetzt.

Innerhalb meines Abteils habe ich eigene beleuchtung die ich natürlich auch nutze.