Instandhaltungspflicht Garagentor bei gemieteter Wohnung - wer ist für die Instandhaltung der Garage zuständig - Mieter oder Vermieter?

8 Antworten

Laut BGB § 535 ist der Vermieter für Instandhaltung bzw. -setzung verantwortlich.

Was aber hindert den Mieter trotzdem mal ein paar Tropfen Öl in die Scharniere zu geben?

Mitbeteiligungsklausel gibt es bzw. eine solche unwirksam.

Bestenfalls Kleinreparaturklausel.

Mitbeteiligungsklausel gibt es nicht ...

Für die Instandhaltung des Garagentores ist Dein Vermieter zuständig. Setze Dich mit ihm in Verbindung.

Quitschen muss aber nicht unbedingt ein Schaden sein, hast Du es schon mal mit ölen oder schmieren probiert?

Willst Du jetzt einen Aufstand machen, nur weil das Tor quietscht? Muss extra Dein Vermieter kommen, damit er ein paar Tropfen Öl an die Schienen schmiert? Wenn Du es nicht selbst kannst, dann kauf ein Öl und frag einen der Nachbarn, ob er Dir behilflich sein kann. Er wird es gerne machen.

Warum so agro? Ein paar Tropfen Öl können zwar helfen, müssen aber nicht. Gerade, wenn es ein sehr altes Blechtor ist. Es ist dann schon Vermietersache, sich um leiseren Betrieb des Tores zu kümmern. Wird man von einem Nachbarn auf einen offensichtlichen Mangel aufmerksam gemacht, hat man überdies die Pflicht, diesen Mangel dem Vermieter zu melden.

Dieser weiß vermutlich sogar am allerbesten, wohin mit dem Öl, oder was gegen das Geräusch zu tun ist.

Garagentore quietschen aus Fettmangel und es gibt nichts anderes. Ich rate dir. Nimm Spray aus dem Baumarkt von Caramba oder WD40 und höre mal genau vorher woher es kommt. Dann draufhalten. Vermieter zahlt sicher die Dose. 

Ich würde dich bald loswerden wollen als Mieter wenn Du wegen einer zwei Minuten Aktion Streß machst und riesen Kosten verursachst. Und zwar weil ich bedenken hätte was als nächstes kommt. Denn das ist eine Kleinigkeit und die Nachbarn sollen beim Vermieter anrufen wenn sie ein Problem haben.