Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung - Was kann ich bei einer solchen Antwort tun?

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5 Antworten

Euer Widerspruch ist sachlich unbegründet und im Tonfall teilweise unverschämt. Die vermeidlichen "Ungereimtheiten" erklären sich aus Unverständnis und mangelder Prüfung der - im Übrigen vorbildlichen - Abrechnung.

Zu Punkt 4.: Tatsächlich zahlt ihr erstens 4/12 der aufgelisteten Jahres-Betriebskosten der 12monatigen Abrechnungsperiode, bei Gartenpflege selbst dann, wenn im Winter/Frühjahr 2015/16 kein Handschlag des Gärtners erfolgte.

Zweitens zuzüglich 11/365 für eure vorzeitige Nutzung 20.12. - 31.12.2015 wie erbeten - dass ihr erst am 26.12. eingezogen seit, hat eurer VM nicht zu vertreten.

Euch ist der Wechsel der WMZ entgangen, die aber sauber getrennt nach Gerätenummer und Zählerstand richtig erfasst und aufgelistet sind. Und nicht jedes geeichte Garät muss einen Zählerstand von oder nahe Null aufweisen. Punkt 1 und 2 eurer Kritik könnt ihr damit knicken.

Punkt 3 ist eurer Irrtum: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hier wurde die Miete der Erfassungsgeräte  - zulässigerweise - umgelegt, keine Warmwassermenge berechnet :-O

Im Ergebnis würde ich zur Vermeidung einer Zahlungsklage dringend den Abrechnungsbetrag überweisen.

Und mich künftig erst sachkundig machen, bevor ich meinen VM derarat barsch angehe: Zutreffenderweis sind Abmahnungen wie auch unvorhersehbarer Eigenbedarf Mittel, derart unverschämte Mieter loszuwerden.

G imager761



Ich möchte eigentlich nicht weiter auf den Sachverhalt mit dem früheren Einzug eingehen. Das ist nicht Gegenstand der Frage noch Gegenstand des Widerspruchs. Ich habe mich um eine gute Formulierung des Widerspruchs bemüht.

Ich habe in dem Widerspruch meinerseits einfach um Aufklärung der genannten Punkte gebeten. Der Vermieter ist seinerseits aber fast gar nicht auf die Punkte des Widerspruchs eingegangen. Niemand liefert mir eine plausible Erklärung dafür, weshalb die gelieferte Energie und die gezählte verbrauchte Energie so weit auseinanderliegen.

Der Wechsel der Wärmezähler erfolgte diesen Sommer nach dem Abrechnungszeitraum. Wie lange diese vorher verbaut waren, geht daraus aber nicht hervor.

Zu Punkt 3: Natürlich wird die Miete der Zähler auf uns Mieter umgelegt, das ist mir klar. Aber laut Heizkostenverordnung muss eine getrennte Abrechnung der Warmwasserkosten erfolgen, sofern Warmwasser auch getrennt gezählt wird. Das ist in unserer Abrechnung hier aber nicht der Fall. Daher rührt meine Nachfrage.

Ich finde Ihren Beitrag hier auch nicht weniger unverschämt. Sie unterstellen mir, mich nicht vorher sachkundig gemacht zu haben. Das ist nicht der Fall.

@SimmeGo

Nein, imager unterstellt Dir lediglich, dass Du einen Widerspruch in einer Art und Weise geschrieben hast, die Deinen Vermieter von vornherein als Betrüger hinstellt.

Ich habe mich um eine gute Formulierung des Widerspruchs bemüht.

... und dabei die gute Kinderstube, also was man eben so lernt, wenn es um Anstand, Höflichkeit etc. geht, vollkommen außer Acht gelassen.

Die Reaktion des Vermieters, auch dass er alle Deine Einwände praktisch außer Acht gelassen hat, ist absolut nachvollziehbar.

So, wie er es schreibt, hattet ihr ein Mietverhältnis ab 1. Januar vereinbart, aber ihr wolltet die Wohnung schon früher haben. Das hat Euch der Vermieter mietfrei gewährt, dass er dafür aber zumindest die Nebenkosten erstattet haben will, ist doch einfach und gut nachvollziehbar. Er hat Euch den kleinen Finger, um den ihr gebeten habt gereicht und dann habt ihr ihm damit fast den Arm ausgerissen (unberechtigte Kellernutzung) und jetzt fährst Du ihm auch noch so an den Karren.

Den Wunsch des Vermieter, Euch wieder loszuwerden, kann ich gut nachvollziehen. Ab 1. Januar 2017 kann er Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen und ich bin sicher, dass er Euch darum bitten wird.

Du hast nun eine erneute Zahlungsfrist. Innerhalb dieser solltest Du auch bezahlen. Deinen Widerspruch kannst Du hinterher immer noch verfolgen. Notfalls könntest Du Deinen Vermieter verklagen und das Gericht würde einen Gutachter beauftragen, der die Abrechnung, die Zählung etc. prüft und sei gewiss, das wird noch viel teurer und am Ende verlierst Du auch noch ziemlich sicher.

Ach, übrigens: Die getrennte Erfassung der Wärmemenge für Warmwasserbereitung ist nur dort Pflicht, wo das technisch auch ohne übergroßen Aufwand möglich ist. Vielleicht ist das in dem Haus gar nicht möglich. Dann hättest Du noch einmal verloren.

Mein Vorschlag: Zahle und entschuldige Dich beim Vermieter für Deinen ruppigen Brief und lass ansonsten gut sein.

@SimmeGo

bwhoch2's Kommentar wäre nur noch hinzuzufügen: Auch ein Widerspruch entbindert dich nicht von deiner Zahlungspflicht innerhalb der gesetzten, andernfalls gesetzlichen 30-Tages-Frist ab Erhalt der Nachzahlungsaufforderung.

Zumal hier keinerlei sachliche oder rechnerische Mängel vorgetragen wurden.


@bwhoch2

Ich gebe zu, ich hätte den Widerspruch anders formulieren sollen. Das war nicht richtig.

Allerdings verdreht der Vermieter viele Tatsachen. Er selbst hat gesagt, dass die Bauarbeiten definitiv vor Weihnachten fertig werden und dass wir dann auch schon rein können - die Schlüsselübergabe erfolgte aus freien Stücken seinerseits bereits beim Unterzeichnen des Mietvertrags am 6. Dezember. Er sagte, dass wir für Dezember keinenfalls Miete bezahlen müssen (auch keine Nebenkosten), dafür sollten wir aber die abgelesenen Zählerstände vom Vormieter übernehmen. Wir haben also Strom-, Wasser- und Heizkosten (man bedenke, es war Dezember) für die Bauarbeiten im Dezember übernommen. Es war ein gegenseitiges Geben und Nehmen und ich dachte, damit sind wir quit.

Da wir unseren Umzug planen mussten und nicht genau wussten, wann wir rein konnten, hat er uns angeboten, dass wir, für den Fall, dass die Wohnung bis zu unserem angesetzten Umzugstermin noch nicht fertig ist, wir ohne Probleme den Keller nutzen könnten. Er stellte uns auch ohne Forderungen seinen privaten Kellerplatz zur Verfügung. Dass die Kellernutzung nicht erlaubt war, ist also faktisch nicht richtig.

Ich habe jetzt einen Termin mit meinem Vermieter ausgemacht - wir treffen uns morgen Vormittag, um das persönlich zu klären. Das habe ich mittlerweise auch als die bessere Variante erkannt.

Danke für den Hinweis, dass mich der Widerspruch nicht von der Zahlungspflicht entbindet. Das war mir nicht bewusst.

Das ist richtig, im Dezember waren noch Renovierungsarbeiten zu machen.
Die Arbeiter waren vorher fertig und wir durften laut Vermieter einziehen.

Ganz schön kess oder auch frech. Das auch noch zu bemängeln.

Bei mir würden Sie nicht mehr froh!

Ihr habt im Dezember also renoviert und seid dann bereits eingezogen. Während der Renovierung habt ihr Strom, Wasser etc. verbraucht und die Kosten soll dann der Vermieter tragen? Genau wie die anteilige Miete und die Nebenkosten, während ihr schon dort gewohnt habt? Oder habt ihr mit Einzug auch Miete gezahlt - und nicht erst ab 01.01.16?
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Nein, der Vermieter hat renovieren lassen. Strom, Wasser und Heizung (falls angefallen) haben sogar wir bezahlt, weil wir die abgelesenen Werte vom ausgezogenen Mieter übernommen haben. Das erste Mal waren wir am 23.12.2016 in der Wohnung.

Nur um das nochmal klarzustellen: Unser Mietvertrag ging ab 01.01.2016 los, wir sind schon früher rein, weil uns der Vermieter das erlaubt hat und er hat keine Zahlung gefordert. Deshalb war das für uns in Ordnung. Ich hätte es eingesehen, dass wir für die eine Woche zahlen. Er hat aber nichts dergleichen deutlich gemacht. Dass er das jetzt einbringt, ist, wie ich finde, eine Ausweichung vom derzeitigen Sachverhalt.

Rechtsanwalt einschalten. Fertig. Ist zu verfahrene und zu komplizierte Situation.


Dass ihr anteilig NK und Miete für die bereits im Voraus bezogene Zeit zahlt, sollte allerdings selbstverständlich sein. 


Eigenbedarfskündigungsandrohung ist nur das, eine Drohung. Wird er nicht machen, außer er hat wirklich zufällig Mieter, die dort einziehen können und aus der Familie sind. Kündigung wegen Eigenbedarf ist nämlich nicht so einfach. 


An die Hausordnung solltet ihr euch natürlich auch halten, sonst hat er Angriffspunkte. 



/Ergänzung: Die Abrechnung geht in eurem Fall nur in den Wintermonaten, nachdem ich mir die andere Frage durchgelesen habe und die Abrechnung angeschaut habe: Spart euch das Geld für den Rechtsanwalt, zahlt die Nachzahlung. Ihr seid vermutlich im Unrecht. 

Er wollte nichts für die vorzeitige Beziehung der Wohnung haben. Deshalb habe ich es auch dabei belassen. Ich finde aber, er lenkt damit von den eigentlichen Nachfragen ab, die ich bezüglich der Nebenkostenabrechnung habe. Ich hatte es schon mal, dass uns der Vermieter aus Kulanz schon 14 Tage früher reingelassen hat, ohne dafür etwas zu wollen - es war sogar sein eigener Vorschlag. Auch in diesem Beispiel hier kam es nicht zuerst von unserer Seite. Natürlich wollten wir so schnell wie möglich einziehen, aber er sprach immer davon, dass die Arbeiten definitiv vor Weihnachten abgeschlossen sein würden. Dass wir explizit darum baten, am 20.12. einziehen zu dürfen, ist eine Verdrehung der Tatsachen.

Ich finde die Forderung, die Miete für die Tage im Dezember zu bezahlen, die 7 Monate später jetzt eingeht, lächerlich. Aber ich bin auch bereit, das zu zahlen, wenn er darauf besteht. Mir ist es nur wichtig, dass die Nebenkostenabrechnung aufgeklärt wird. Wenn alles seine Richtigkeit hat, ist das auch gut, dann zahle ich den ausstehenden Betrag. Aber ich verstehe eben einige Dinge in der Abrechnung immer noch nicht.

Mir ist auch klar, dass der Verbrauch im Winter höher ist - wir sollen aber mit 3100 kWh mehr als 1/3 des gesamten Heizverbrauchs (8500 kWh) verbraucht haben. Das erscheint mir dann doch etwas viel. Und diese Diskrepanz von 8000 kWh und 24000 kWh finde ich nach wie vor seltsam.

Wenn die Nebenkostenabrechnung fristgerecht eingereicht wurde und alle Verteilerschlüssel korrekt sind, dann hilft wirklich nur noch ein Anwalt, der auf eben diesen Bereich spezialisiert ist und eventuell greifbare Lücken finden kann. Hier ist auch noch ein guter Artikel, der Regelungen rund um Betriebskostenrechnung aufzählt, aber halt aus Sicht des Mieters . https://immoveo.de/eine-betriebskostenabrechnung-erstellen/