Dürfen Vermieter Keller und Garage einfach so betreten?

9 Antworten

Nur im Ausnahmefall- wie z.B. Wasserschaden..Rauchentwicklung o.ä.- um mögliche Schäden zu verhindern.

Für Räumlichkeiten, die Du angemietet hast, muß Du auch einen Schlüssel kriegen.. Vermieter hat ‚nur‘ Zweitschlüssel.. sie haben verschließbar zu sein.. und nicht jedem Mitmieter im Haus zugänglich.

Für Räumlichkeiten, die Du angemietet hast, muß Du auch einen Schlüssel kriegen.. Vermieter hat ‚nur‘ Zweitschlüssel.

Falsch, der Mieter muss für die gemieteten Räume alle Schlüssel bekommen und der Vermieter darf selbst von sich aus keinen Schlüssel behalten.

In einem Notfall, wie z.B. ein Wasserrohrbruch, darf der Vermieter die Räume betreten, sonst nicht. Betritt er die Räume ohne einen solchen konkreten Grund begeht er Hausfriedensbruch.

Der Vermieter ist ferner dazu verpflichtet dir alle Schlüssel für die von dir gemieteten Räume auszuhändigen.

Nein, deine Vermieter können nicht ungefragt in deine Privatsphäre eindringen. Natürlich haben sie das Recht dazu zu fragen bzw. den Eintritt anzufordern. Aber ohne Erlaubnis vorerst nicht.

Wenn die Räume frei zugänglich sind, kann da halt jeder rein.

Du hast dafür zu sorgen, dass das verschlossen wird. Vorhängeschloss oder so.

Klar, den Schlüssel müssen sie dir geben, aber fürs erste würde ich da einfach selber zuschließen.

Wir reden hier ja von einem Kellerabteil, das nur dir gehört und nicht von einem Gemeinschaftsraum?

Schlüssel schriftlich einfordern, anmahnen, Miete angemessen mindern

Wenn du dem Vermieter bei einem Wassereinbruch den Zugang nicht gewährleistest, musst du dich nicht wundern. Aber du kannst ja selbst wieder ein Schloss auswechseln lassen.