nebenkosten erhöhung durch 2.person

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Ein Grund zur Mieterhöhung wegen nicht dauerhaften Besuches ist nicht gegeben. Es wird mietrechtlich erst interessant, wenn Du dauerhaft dort einziehst. Das müßte der Vermieter dann auch (gerichtsfest) vortragen können, so er hier behauptet und - vor allem - eine zusätzliche Miete abverlangen will. Dem Mietrecht nach müßte der Vermieter sogar einen Untermieter in der Wohnung dulden, so in dessen bzw. in deren Person kein offensichtlicher Ablehnungsgrund geliefert wird. (Es soll nämlich mittlerweile Menschen geben in diesem "reichsten Land" Europas, die allein ihre Miete nicht mehr bestreiten können! Die nachträgliche Einrichtung einer WG ist freilich ausgeschlossen.) Nebenkosten wie Heizung hier anzuführen, ist natürlich totaler Quatsch und zeigt nur, daß dein Vermieter keine Ahnung hat von Mietrecht. Er soll dich, wenn er unbedingt meint, schriftlich abmahnen. Sag' ihm das und sag' ihm auch, daß Du dann mit diesem Schreiben wirst umzugehen wissen. Das gesprochene Wort ist heutzutage (wo so verbreitet Lug und Trug Einzug gehalten haben in den Geschäftsbeziehungen dieser "Marktwirtschaft") nur noch Schall und Rauch!" Und so handeln Vermieter dann häufig auch nach dem Motto Versuch und Irrtum. Sollten Sie nämlich mit einer unsinnigen Forderung gestellt werden, so wiegeln sie rasch ab mit dem Irrtum. Wenn sie schriftlich Flagge zeigen sollen, müssen sie sich schon schlau machen. Hier könnte nämlich ein Anwalt einhaken und ihnen kostenschwere Schwierigkeiten bereiten. Kurzum: hier würde ich gar nicht zahlen, sondern das Mieterhöhungsbegehren schriftlich und mit Begründung abverlangen. Ein Mieterhöhungsbegehren ist übrigen - wie der Name schon ausdrückt - zunächst einmal nur ein Begehren des Vermieters nach höherer Miete. Ein Zustandekommen höherer Wohnungsmiete bedarf der Einigung mit dem Mieter (freien Zustimmung des Mieters). Stimmt dieser nicht zu, so müßte der Vermieter auf Duldung durch den Mieter klagen, um hier durchzusetzen, denn vereinbart war, was im Mietvertrag steht und nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform (zumindest aber der Einigung).

Ich habe gelesen, dass man erst nach 3 monaten dauerhaften aufendhalt erhöhen darf. Also ab wann darf denn erhöht weden?

Das kommt darauf an, ob eine Nebenkostenabrechnung vereinbart ist. Wenn Vorauszahlungen vereinbart sind, darf gem. § 560 Abs. 4 BGB erst nach der nächsten Abrechnung erhöht werden. Ansonsten kann man dies nicht sagen, da die Grenze zwischen Besuch und wohnen vom Einzelfall abhängt und nur individuell beurteilt werden kann...

ab wann nach ankündigung muss man zahlen. hab gelesen erst zum übernachsten monat nach schriftlicher benachrichtigung müsste man zahlen.

Wie geschrieben bei Vorauszahlungen erst nach der nächsten Abrechnung, bei einer Pauschale ab dem übernächsten Monat, und auch nur dann, wenn die Erhöhungsmöglichkeit gesondert vertraglich vereinbart ist (§ 560 Abs. 1 BGB)...

Heißt das, dass diese mündliche mitteilung, die es auch irgendwie nicht war, nichtig ist und wir nicht zahlen müssen solang wir nichts schriftlich haben?

Ja, dies muss zumindest in Textform erfolgen, also nicht mündlich (§ 560 Abs. 1 BGB)...

Die 50 € kommen mir auch etwas hoch vor ,denn er zahlt nur 320 € warm miete kaltmiete gibt es auch gar nicht? Und differezmäßig finde ich hört sich hoch an.

Wenn er eine Warmmiete ohne ausgewiesene Nebenkosten (Inklusivmiete) zahlt, kann gar nicht erhöht werden, nur im Rahmen einer normalen Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB...

Auch meinte sie das sei für heizung und wasser . Aber was hat die heizung mit mir zu tun, die wäre anders auch an und nicht nur durch mich? Wasser kann ich ja verstehen ,aber 50€ nur wasserverbrauch finde ich auch recht hoch.

Das ist ohnehin unerheblich, es gilt das oben Geschriebene...

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html

Ja es gibt keine warm bzw kalt miete ist alles zusammen eine nebenkostenabrechnung gab es auch nie auch gibt es nur ein zähler sodass man den verbrauch auch nicht auf eine person beschränken kann. Was unser genauer verbrauch ist wissen wir nicht aber es gibt jede menge mängel bei der wohnung.... Schimmel, nicht dichte fenster, kühlschrank kaputt der als kosten im mietvertrag mit der küche aufgeführ ist

wir würden nun gerne die miete kürzen 2 zimmer sind nicht zu benutzen durch den schimmel .... Wissen nur nicht ob wir das so einfach machen können also ein schreibem schreiben dass wkr dass wegen machen oder ob wir da eknen anwalt brauchen ? Und auch ob wir das so eonfach von der warmmiete machen können da es ja keine kaltmiete gibt???

Wie meisstens, gebe ich auch hier XtraDry recht, es ist in dem Fall schwierig, das als wohnen zu bezeichnen, du hast eine eigene Wohnung, bist amtlich nicht bei deinem Freund gemeldet und somit besteht rechtlich keine Grundlage für eine Nebenkosteneröhung! Freiwillig könnt ihr natürlich etwas zahlen aber keine 50,- Euro!!!! Mit 15 - 20,- Euro, dürfte die Sache erledigt sein. Wichtig, NUR Nebenkosten werden hier erhöt, wurden diese nicht verbraucht, muss der VM sie natürlich zurückzahlen, je nach dem, wie es im MV vereinbart ist.

6 Wochen darf ein Mieter BESUCH aufnehmen. Du scheinst jedoch dort wie ein 2. Bewohner zu leben. Das ist nur bedingt von einem Vermieter zu tollerieren.