Wenn in den Nebenkosten Heizkosten und Wasserverbrauch aufgeführt wird ...

6 Antworten

Wenn man sich als Mieter auf eine Pauschale einlässt, dann weiß man, man kann einen Weniger- oder Mehrverbrauch nicht anrechnen. Je nachdem, geht das auch zu eigenen Lasten. Verbrauchst dú mehr als die Pauschale abdeckt, ist es das Problem des Vermieters. Verbrauchst du weniger als die Pauschale, hast du Pech gehabt.

Je nach Vertrag und vor allem nach Wohnung können die Heizkosten in der Pauschale enthalten sein. Wenn es sich um mehr als 2 Wohnungen in einem Haus handelt (und eine davon der Vermeiter bewohnt) dann muss der Vermieter allerdings die Heizkosten nach dem Verbrauch abrechnen und darf nicth pauschalieren!

Ok danke.

Wenn die Heizkosten eh später nach Verbrauch abgerechnet werden im Normalfall, warum werden die dann überhaupt als Nebenkosten berechnet? Oder geht es darum dass der Vermieter einen Vorschuss bekommt, um bis zur Abrechnung die Energiekosten bezahlen zu können?

@Gegengift

Du meinst, warum der Mieter dann in den monatlichen Vorauszahlungen einen Abschlag für die Heizkosten zahlt? Weil sonst der Vermieter die gesamten Heizkosten verauslagen müsste - und das ist nicht wenig. Und auch damit der Mieter nicht am Jahresende erschrickt über eine hohe Zahlung der Heizkosten. Es macht also Sinn den Betrag der Vorauszahlung deutlich an den warhscheinlich zu erwartenden Heizkosten zu orientieren.

@angy2001

Ok alles klar jetzt danke

@Gegengift

gern geschehen.

Noch ein Rat Geh zu Haus und Grund und lass dich da in Bezug auf Mietrecht und einen Mietbvertrag beraten. Du kannst auch hier: www.mietrechtslexikon.de nachlesen.

@angy2001

ich brauch das um eine korrekte Abrechnung zu erstellen

@Gegengift

Steht alles in dem Link. Wichtig ist aber vor allem, was du letztlich im bestehenden Mietvertrag geregelt hast. Und die geben auch Unterstützung bie der Betriebskostenabrechnung, kostet halt ein bichen was, könnte aber Ärger mit dem Mieter ersparen.

Ist für Hausnebenkosten eine Pauschale vereinbart, gilt diese für immer. Angepasst werden dürfte sie nur dann, wenn diese Möglichkeit im Mietvertrag vereinbart wurde. Solche Anpassung wäre dann jederzeit möglich.

Für Heizkosten gilt (bis auf wenige Ausnahmen, die hier nicht relevant scheinen) die Heizkostenverordnung. Danach müssen Heizkosten zwingend nach Verbrauch (mit einem Anteil von 30 bis 50% nach Wohnfläche) abgerechnet werden. Das gilt selbst dann, wenn etwas anderes vereinbart wurde.

Wenn eine Pauschale vereinbart ist hat der Mieter bei mehr Verbrauch Glück und Vermieter Pech.

Heizkosten müssen nicht in den NK enthalten sein.

Ok aber sind dann Pauschalen überhaupt zulässig - ich meine in dem Fall zum Schutz des Vermieters. Ansonsten könnte der Mieter ja Tag und Nacht heizen oder Heißwasser laufen lassen..

@Gegengift

........ das sehe ich genauso...... ich würde mir ja als Vermieter ins eigene Fleisch schneiden ;-)

@Gegengift

Natürlich sind Pauschalen zulässig.

Wenn der VM so blond ist ist dies vertraglich vereinbart und dann noch evtl. zu niedrig ist er selbst Schuld.

Pauschale für Heizkosten wäre allerdings nur bei einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen zulässig. Ansonsten muß nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

ich meine in dem Fall zum Schutz des Vermieters.

Das deutsche Mietrecht kennt nur Schutz des Mieters;-)

@anitari

Ok alles klar :)

Zu A) dann gibt`s die Differenz zurück oder es muss nachgezahlt werden. Zu B) wenn das Mietobjekt über eine eigene Heizung verfügt (Gastherme oder Ofenheizung) ist keine Heizkostenpauschale fällig. Da sich in diesem Fall der Mieter selbst um den Betrieb der Heizung und den damit verbundenen Kosten kümmern muss!

Es geht um Pauschale!

zu A: wenn er weniger verbraucht hat- bekommt er Geld zurück, wenn er mehr verbraucht hat--bezahlt er nach. zu B: kommt auf den Vertrag, bzw. auf die Abmachung an, es ist beides möglich.

Ok danke.

Bitte mal in den Duden schauen was das Wort Pauschale bedeutet.

Dann wirst Du feststellen das Deine Antwort falsch ist.

@anitari

Was meinst du genau?? Ich habe z.B. eine 2-Zi Whg.vermietet: Betrag X für Miete und einen Betrag X** pauschal** für Nebenkosten ohne Heizung...Am Jahresende wird abgerechnet und mein Mieter bekommt entweder den Betrag X zurück oder er bezahlt an mich einen Betrag X ... Funktioniert seit 13 Jahren super........

@sonnymurmel

Über Pauschale gibt es keine Abrechnung, nur über monatliche Vorauszahlungen.

Pauschale bedeutet einen gleichbleibender Betrag mit deren Zahlung alles erledigt ist.

@anitari

........naja welcher Vermieter macht das ernsthaft ...?? Der Stress wäre ja vorprogrammiert. Heutzutage wo (leider) die Nebenkosten fast als zweite Miete angesehen werden sind doch Beide darauf bedacht es nach Verbrauch abzurechnen.....

@sonnymurmel

Es gibt schon Vermieter die Pauschale statt Vorauszahlung oder sogar eine Inklusivmiete vereinbaren.

Vorteil für den Vermieter er muß keine Abrechnung erstellen.