Heizung defekt - Nebenkosten?
Hallo. Ich bin vor ca 1 1/2 Jahren in meine Wohnung gezogen. Heizung im Wohnzimmer wurde nie wirklich warm, also nur auf den ersten 2 cm circa. Ergo: bei Stufe 5 nur 16 Grad circa im Raum, direkt neben der Heizung...
Problem 1: es ist eiskalt -.- Problem 2: die Heizkosten-Abrechnung ist viel zu hoch, da ich ja immer die Heizung voll aufgedreht haben muss, damit ich nicht unter 15 Grad habe... Leider haben wir den Vermieter immer nur Telefonisch informiert, aber der macht nichts, außer Wasser nachfüllen, wonach es dann mal 2 Tage warm wird...Wird wohl irgendwo ein Leck sein. Haben jetzt n Brief aufgesetzt, hatte nur immer Mitleid mit den anderen Mietern, wenn der die mitten im Winter austauschen muss... Also müssen wir die Rechnung wohl zahlen... Obwohl es ja wohl klar ist, dass 4000 Euro Nachzahlung bei 45 qm nicht normal sind...Oder? Ich hatte die Hoffnung, dass die Heizung wenigstens nur die tatsächliche Wärme berechnet... Da ja gar kein Wasser in der Heizung wirklich ankommt :/
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Seit diesem Winter funktioniert auch die Heizung im Schlafzimmer nicht mehr, ist ja nicht ganz so tragisch...
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Was soll ich jetzt tun? :/
6 Antworten
Leider haben wir den Vermieter immer nur Telefonisch informiert, aber der macht nichts
Sowas sollte man immer schriftlich machen.
Per Einwurfeinschreiben den Vermieter über die Mängel informieren und unter genauer Fristsetzung auffordern die Mängel zu beheben.
Gleichzeitig mitteilen dass die Miete solange angemessen gemindert wird, wie die Mängel nicht behoben sind und das nach Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme ( Beauftragung einer Firma) gemacht wird und mit der übernächsten Miete verrechnet wird.
Obwohl es ja wohl klar ist, dass 4000 Euro Nachzahlung bei 45 qm nicht normal sind...Oder?
Da scheint etwas nicht in Ordnung zu sein und da würde ich einen Anwalt einschalten.
1 Sage deinem Vermieter das du ihn wegen Körper´Verletzung verklagen wirst wen er das nicht in Ordnung bringt und du durch deinen anwalt auch die miete drastisch mindern lässt.Nachts darf es nicht unter 18 Grad gehen.(Raum Temperatur)Ab 17 kannst du ihn verklagen.
2 du zahlst eine Warmmiete und da hat der Vermieter für eine funktionierende Heizung zu sorgen.
3 Vermutlich ist das Ventil zu oder fast zu und müsste bloß ausgetauscht werden also nichts was wirklich viel kostet,
4 du musst das nicht zahlen wen die hohen kosten der Vermieter durch nicht -Behebung des Problem das verursacht hat es gibt auch eine Wirtschaftlichkeit gesetzt das die Vermieter zwingt auch an Einsparungen für die Mieter zu denken
5 Schalte deinen Anwalt ein oder den Mieterschutz!
6 ist es das Ventil dauert es nur Minuten in der Wohnung das auszutauschen ein extrem guter fach man Schaft zb auch schon mal 6 Wohnungen in 30 Minuten. Das auffüllen und Entlüften würde zb länger dauern.-..
Der Vermieter hat Sorge zu tragen dass allen in der Wohnung und im Haus einwandfrei Funktioniert- ist es nicht der Fall so kannst du Mietminderung beantragen.
Im Regelgall ist ein Wärmequelle im Haus insalliert die dafür Sorgt das das Warmwasser ensprechend aufgeteil wird- je Wohneinheit. Der daraus entstandene Kostenfacktor qird durch die Wohneinheiten geteilt. Also um keinen zu benachteiligen sollten Zähler Installiert sein die den Warmwasservrrbrauch bemessen. Z.B durch Messeinheiten am der Heizung und dem Wasserzähler zum direktem Wasserhahn.
4000€Nachzahlung würde in an deiner stelle dem Vermieter um die Ohren hauen.
qird durch die Wohneinheiten geteilt
aber auch;)
bölah man schreibt wie man trifft...
Herrje, seit 1 1/2 Jahren funktionieren die Heizkörper nicht richtig und die Raumtemparatur erreicht nur 16 Grad und du bekommst keine wirksame Mängelbeseitigung hin?
Solche Mieter sind der Traum eines jeden Vermieters, der maximale Einnahmen bei minimalen Kosten erlösen möchte.
Versuche es einfach mal richtig:
- Schriftlich und zugangsssicher (Einwurfeinschreiben, bezeugte Übergabe) Mängel konkret anzeigen und Abhilfe unter angemessener Fristsetzung von 14 Tagen verlangen und
- ankündigen, nach fruchtlosem Fristablauf einen Fachbetrieb mit Widerherstellung der Heizungsanlage zur Tauglichkeit vertragsgemäßer Gebrauchsüberlassung zu beauftragen und seine Rechnung ab der übernächsten Fälligkeit mit Mietzahlungen zu verrechnen.
So und nicht anders wird das was. Hier kann nämlich niemand raten, ob die Heizkörper zu klein, die Umwälzpumpe defekt, der Heizkessel altersschwach oder die Einstellung zu niedrig für deinen Kuhlschrank, den der Vermieter Wohnraum nennt, ursächlich ist.
So wird das was in 2-4 Wochen - dass das ausgerechnet in der kalten Jahrszeit ggf. nur mit Totalausfall deiner Heizkörper erreicht werden kann, ist nun dein Problem, der lieber rumtelefoniert und jammert denn das zu verlangen, was ihm vertraglich zusteht.
Du wie die übrigen Miter bekommen schon Ersatzkeizungen (Gaskatalytöfen) gestellt oder leihen die aus, Rechnung an den Vermieter.
G imager761
... aber die Heizung wird nicht defekt sein. Ich tippe auf das Plättchen im Ventil, welches von Euch festgefahren wurde und gelöst werden muß.
Kostenfucktor klingt noch besser