Heizung defekt - Nebenkosten?

6 Antworten

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Leider haben wir den Vermieter immer nur Telefonisch informiert, aber der macht nichts

Sowas sollte man immer schriftlich machen.

Per Einwurfeinschreiben den Vermieter über die Mängel informieren und unter genauer Fristsetzung auffordern die Mängel zu beheben.

Gleichzeitig mitteilen dass die Miete solange angemessen gemindert wird, wie die Mängel nicht behoben sind und das nach Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme ( Beauftragung einer Firma) gemacht wird und mit der übernächsten Miete verrechnet wird.

Obwohl es ja wohl klar ist, dass 4000 Euro Nachzahlung bei 45 qm nicht normal sind...Oder?

Da scheint etwas nicht in Ordnung zu sein und da würde ich einen Anwalt einschalten.



1 Sage deinem Vermieter das du ihn  wegen Körper´Verletzung  verklagen wirst wen er das nicht in Ordnung bringt und du  durch deinen anwalt auch die miete drastisch mindern lässt.Nachts darf es nicht unter 18 Grad gehen.(Raum Temperatur)Ab 17 kannst du ihn verklagen.

2 du zahlst eine Warmmiete und da hat der Vermieter  für eine funktionierende Heizung zu sorgen.

3 Vermutlich ist das Ventil zu oder fast zu und müsste bloß ausgetauscht werden also nichts was wirklich viel kostet,

4 du musst das nicht zahlen wen die hohen kosten der Vermieter durch nicht -Behebung des Problem das verursacht hat es gibt auch eine Wirtschaftlichkeit gesetzt das die Vermieter zwingt auch an Einsparungen für die Mieter zu denken

5 Schalte deinen Anwalt ein oder den Mieterschutz!

6 ist es das  Ventil dauert es nur Minuten in der Wohnung das auszutauschen ein extrem guter fach man Schaft zb auch schon mal 6 Wohnungen in 30 Minuten. Das auffüllen und Entlüften  würde zb länger dauern.-..

Der Vermieter hat Sorge zu tragen dass allen in der Wohnung und im Haus einwandfrei Funktioniert- ist es nicht der Fall so kannst du Mietminderung beantragen.

Im Regelgall ist ein Wärmequelle im Haus insalliert die dafür Sorgt das das Warmwasser ensprechend aufgeteil wird- je Wohneinheit. Der daraus entstandene Kostenfacktor qird durch die Wohneinheiten geteilt. Also um keinen zu benachteiligen sollten Zähler Installiert sein die den Warmwasservrrbrauch bemessen. Z.B durch Messeinheiten am der Heizung und dem Wasserzähler zum direktem Wasserhahn.

4000€Nachzahlung würde in an deiner stelle dem Vermieter um die Ohren hauen.

Kostenfucktor klingt noch besser

@Gerhart

qird durch die Wohneinheiten geteilt

aber auch;)

bölah man schreibt wie man trifft...

Herrje, seit 1 1/2 Jahren funktionieren die Heizkörper nicht richtig und die Raumtemparatur erreicht nur 16 Grad und du bekommst keine wirksame Mängelbeseitigung hin?

Solche Mieter sind der Traum eines jeden Vermieters, der maximale Einnahmen bei minimalen Kosten erlösen möchte.

Versuche es einfach mal richtig:

  1. Schriftlich und zugangsssicher (Einwurfeinschreiben, bezeugte Übergabe) Mängel konkret anzeigen und Abhilfe unter angemessener Fristsetzung von 14 Tagen verlangen und
  2. ankündigen, nach fruchtlosem Fristablauf einen Fachbetrieb mit Widerherstellung der Heizungsanlage zur Tauglichkeit vertragsgemäßer Gebrauchsüberlassung zu beauftragen und seine Rechnung ab der übernächsten Fälligkeit mit Mietzahlungen zu verrechnen.

So und nicht anders wird das was. Hier kann nämlich niemand raten, ob die Heizkörper zu klein, die Umwälzpumpe defekt, der Heizkessel altersschwach oder die Einstellung zu niedrig für deinen Kuhlschrank, den der Vermieter Wohnraum nennt, ursächlich ist.

So wird das was in 2-4 Wochen - dass das ausgerechnet in der kalten Jahrszeit ggf. nur mit Totalausfall deiner Heizkörper erreicht werden kann, ist nun dein Problem, der lieber rumtelefoniert und jammert denn das zu verlangen, was ihm vertraglich zusteht.

Du wie die übrigen Miter bekommen schon Ersatzkeizungen (Gaskatalytöfen) gestellt oder leihen die aus, Rechnung an den Vermieter.

G imager761

... aber die Heizung wird nicht defekt sein. Ich tippe auf das Plättchen im Ventil, welches von Euch festgefahren wurde und gelöst werden muß.