Nebenjob in der Schweiz

3 Antworten

Hallo Aplanks!

Wie sich die Rechtslage bei den Eidgenossen gestaltet, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn Sie allerdings einen Hauptberuf in Deutschland haben, müssen Sie Ihren Nebenjob bei Ihrem AG genehmigen lassen. Entscheidend ist der Ort Ihres Hauptberufs.

Hier kommt es darauf an, ob Ihr Nebenjob Ihre Leistungen im Hauptberuf beeinträchtigen könnte oder ob er im Widerstreit zu firmlichen Interessen steht (z. B. Hintergrundwissen um wirtschaftliche Faktoren).

Ansonsten brauchen Sie sich um Anmeldungen nicht kümmern. Die Anmeldungen zur Sozialversicherung übernehmen die AG´s für Sie. Mittlerweile ist es so, dass die AG´s Sie bei einer Nebenbeschäftigung mit einer anderen Schlüsselnummer melden müssen, tun die AG´s (Haupt- oder Nebenjob) das nicht, laufen Fehlermeldungen auf. Der Sozialversicherungsträger merkt dann „hier stimmt was nicht“ und fangen an, Nachforschungen anzustellen.

In die Situation rate ich Ihnen möglichst nicht zu kommen; die Zollbehörde ist da wenig nachsichtig. Je nach Beitragszeitraum können Sie sich dann schon im Haftstrafenbereich bewegen.

Um dem zu entgehen, senden Sie den Antrag auf Nebentätigkeit am Besten als Einschreiben mit Rückschein. Bestehen Sie auf ein schriftliches Genehmigungsschreiben Ihres AG und prüfen Sie Ihre Abrechnungen; Ihr Zweit-AG muss in der BRD derzeit 30% an Abgaben auf AG-Brutto leisten.

Was mich zu folgendem Hinweis bringt:

Arbeitgeber von Nebenjobs, sog. 400,- Euro-Jobs, zahlen rund 25% des Lohns, also ¼ (100 Euro!) monatlich zusätzlich in die Sozialversicherung, vorallem in die Rentenversicherung ein. Etwa 5% sind Lohnsteuer.

Und jetzt kommt der Clou an der Story: als Rentenversicherter sehen SIE bei IHRER Rente nicht einen einzigen Cent!

Mich wundert noch immer, warum sich so viele Menschen das widerstandslos gefallen lassen.

Gruß Navvie

Hey

die Antwort von Navvie ist gut - nur gibt es in der Schweiz ein paar kleine Feinheiten.

Du musst dies auf jedenfall mit deinem Hauptarbeitgeber abklären und wie Navvie sagt, lässt du es dir am Besten schriftlich bestätigen. Dann hast du auch etwas in den Händen.

Wenn du selbstständig tätig bist, musst du dich selber bei deiner Regionalen AHV-Zweigstelle anmelden. (www.ahv-iv.info - dort findest du viele hilfreiche [teils halt auch weniger hilfreiche] Formulare).

Die Frage ist dann noch, ob dich die AHV als selbstständig einstuft, sonst musst du dich anstellen lassen. (siehe zweite Möglichkeit)

Die andere Möglichkeit besteht darin, dass dich deine Freunde und Bekannten in ihrer Firma (?) anstellen und du den Lohn so erhältst. Dann nehmen sie für dich die ganzen Abrechnungen mit der AHV vor. Somit bekommst du auch jedes Jahr einen Lohnausweis usw...

Mein Vater tut dies und hat mehr Gehalt aber mehr Rechnungen , sei es Steuer, Krankenversicherung , etc..

Stressig !