Wohnung für Bekannten auf Zeit beziehen?

3 Antworten

Wenn der Vermieter einverstanden ist, trittst Du in die Rechte und Pflichten des bisherigen Mieters ein. Da Du - so wie ich es verstehe - nicht als Tourist anwesend bist, musst Du dich bei der Gemeinde auch regulär anmelden.

Mietvertrag nach §549BGB mit dem aktuellen Mieter: Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch als Begründung für den Zeitmietvertrag, Anmelden bis 14 Tage nach Einzung ist Pflicht, weil die Wohnung dann Lebensmittelpunkt geworden ist.

Wenn Du Deine bisherige Wohnung behältst, musst Du Dich nicht ummelden. Je nachdem, wie lange das dauert, ist es eher eine Art "Wohnungssitting"

bwhoch2  04.05.2020, 13:34
eine Art "Wohnungssitting"

Frü das man normalerweise Geld bekommt und hier teuer bezahlt.

Eigenartig.