Unterhaltkürzung wegen Nebenjob?

3 Antworten

Ein Teil des Einkommens i.H.v. 50,- Euro  bleibt anrechnungsfrei. Wenn Du noch Schüler bist, wird der Rest des Einkommens nur zur Hälfte angerechnet. Die rest-Hälfte wird dann je zur 50% auf beide Elternteile verteilt.

Beispiel: Wenn du 400,- Euro verdienst, bleiben 50,- Euro anrechnungsfrei. Die restlichen 350,- Euro werden zur Hälfte angerechnet, also mit 175,- Euro. Da dieser Betrag wiederum auf beide Elternteile aufgeteilt wird, sinkt der Unterhalt, den Dein Vater zahlen muss, um 87,50 Euro.  

Eine feste "Freigrenze" gibt es nicht. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht gerade in der Nähe des Selbstbehaltes verbleibt, würde ich so von einen  Zuverdienst bis etwa 1000€/Jahr ausgehen, der anrechnungsfrei bleibt.

Bei eine Nebenjob/Einkommen ist zwischen obligatorisch und überobligatorisch zu unterscheiden. Überobligatorisches Einkommen wird nur zum Teil (1/3-1/2) auf den Bedarf angerechnet. Außerdem wird das Einkommen bei Minderjährigen dann noch hälftig auf den bar- und betreuungsbedarf verteilt. Zudem ist das Einkommen vorab zu bereinigen, d.h. die Werbungskosten ( in der Regel mind. 40€) abzuziehen.

Und melden müsstest du es deinem Vater, jede geldliche Veränderung.

Eine gegenseitige Meldepflicht gibt es nicht. Es gibt allerdings einen Auskunftsanspruch. Allerdings muß, wenn die Letze Auskunft noch keine 2 Jahre zurückliegt, glaubhaft gemacht werden, das es eine Veränderung gab.

Sobald du Geld verdienen tut wird es bis 18 hälftig angerechnet. Und melden müsstest du es deinem Vater, jede geldliche Veränderung. Sonst könnte er das Geld zurück verlangen was er zuviel bezahlt hat. Kindergeld wird ja auch hälftig angerechnet. Lg