Neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine 2. Tunesische. Problematisch?

3 Antworten

er soll zur tunesischen Botschaft - ob er die in Deutschland beantragen oder nur in Tunis. Grundsätzlich hat er die tunesische falls 1 Elternteil Tunesier ist, er braucht nur einen Pass beantragen.

Falls er dann nach Tunesien reist - ist die dt. Botschaft - obwohl er dt. Pass hat - nicht mehr zuständig falls irgendwas ist. Er ist dann vollwertiger Tunesier und kann bis zum 35. Lebensjahr zum Militär eingezogen werden - da ja Deutschland keine Wehrpflicht mehr hat und dann die tunesische Staatsangehörigkeit höher ist und falls er dann nicht geht - ist er ein Deserteur und kann - falls er nochmal nach Tunesien fliegt - dort verknastet werden. Wo will er wählen? Er muss sich entscheiden.

Grundsätzlich hat er nie beide gleichzeitig. Falls er in Deutschland ist - fällt er unter die dt. Gesetze und falls er in Tunesien ist - ist er kein Deutscher. Manche kapieren das erst - falls der in Tunesien was anstellt.....

Entscheidend ist ob er jetzt bereits beide Sta hat. Wenn er über die Geburt bereits deutsch und tunesisch ist (möglicherweise ohne es zu wissenm) ist das alles kein Problem dann kann er beide behalten.

Wenn der freiwillig auf Antrag eine andere Sta annnimmt verliert er automatisch die deutsche kraft gesetzes. Eine Beibehaltungsgenehmiging die er vorher beantrage müsste könnte vor dem Verlust schützen-ist aber schwierig zu bekommen

Er kann entweder die deutsche oder die tunesische Staatsangehörigkeit haben, aber nicht beide!