Deutsche Staatsbürgerschaft neben der Niederländischen erwerben. Was in welcher Reihenfolge tun?

3 Antworten

Für Deinen deutschen Pass ist vermutlich das Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro Deiner Stadt zuständig. Ansonsten bekommst Du dort zumindest die passenden Infos.

Und für Deinen Sohn kannst Du Dich an die Niederländische Botschaft wenden oder auch noch warten, bis Dein Sohn selber mitentscheiden kann.

Niederländische Staatsbürger brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung, denn die EU-Freizügigkeit gilt auch für Niederländer. In den Niederlanden brauchst du nichts weiter tun, wenn die Niederlanden eine zweite EU-Staatsbürgerschaft erlauben. In Deutschland musst du den Antrag zur Einbürgerung bei der Ausländerbehörde stellen.